Erstellt am 21.11.2016 um 23:09 Uhr von gironimo
Den Arbeitgeber selber fragen. Auskunftsanspruch des BR aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG.
Vielleicht weiß es die zuständige Gewerkschaft.
Erstellt am 21.11.2016 um 23:11 Uhr von Pickel
Es ist ein Irrglaube, dass die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gleichbedeutend mit Tarifbundung ist. Nur falls ihr darauf abzielt.
Erstellt am 22.11.2016 um 09:36 Uhr von WenYiWen
Wir fragen weil wir wissen wolllen ob wor tarifgebunden sind.
Erstellt am 22.11.2016 um 13:36 Uhr von Pyöööng
Warum fragt Ihr dann nicht, ob Ihr tarifgebunden seid?
Erstellt am 22.11.2016 um 15:19 Uhr von WenYiWen
Wir haben Antwort: Wir sind nicht Mitglied. Und es wurde uns gesagt, dass wir das meiste vom Tarifvereinbarung übernehmen aber nicht alles. In meinem Vertrag, der übrigens nur eine Seite lang ist, steht dass wir Tarifxyt gilt.
Wie wissen wir dann, was genau gilt und was nicht?
Erstellt am 22.11.2016 um 15:25 Uhr von Pjöööng
Dann gilt das was in Eurem jeweiligen Arbeitsvertrag vereinbart ist.