Mitarbeitergespräche: Einführung ohne BR-Beteiligung - Wie würdet ihr vorgehen?
Hallo. Heute habe ich erfahren, dass es ab nächster Woche "Mitarbeitergespräche" geben soll: einmal jährlich soll jeder Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten mithilfe eines Formulars beurteilt werden. Diese Bewertung soll dann mit dem jeweiligen Mitarbeiter besprochen werden. Es geht um Dinge wie Arbeitsquantität, Arbeitsqualität etc. Der Abteilungsleiter, der das heute in der großen Runde erklärt hat, versicherte, dass es es "diese Beurteilung keinerlei Konsequenzen haben werde, sondern der GF (neue GF nach Aufkauf der Firma durch Konzern) lediglich dazu dienen soll, festzustellen, wo die Firma personalmäßig steht. Es gibt hierzu keine BV und der Betriebsrat hat erst heute davon erfahren. Wie würdet ihr vorgehen? Schriftlich verbieten, bis BR seine Zustimmung erteilt hat? PS: GF bockt, seit wir uns gewerkschaftlich organisieren...
Community-Antworten (10)
09.06.2009 um 21:02 Uhr
@seesee § 94 Abs. 2 BetrVG, ihr könnt gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG oder mit dem allgemeinen Unterlassungs - bzw. Beseitigungsanspruch dagegen vorgehen. Ich hätte auch eine BV im Angebot.
09.06.2009 um 21:03 Uhr
@seesee, ihr könnt versuchen eine BV abzuschliessen, nur sind die Mitarbeitergespräche ein Element der Mitarbeiterführung und der innerbetrieblichen Kommunikation. In Bezug auf Durchführung und Inhalt des Gesprächs hat der BR grundsätzlich keine Beteiligungsrechte.
09.06.2009 um 21:09 Uhr
@all ich sag ja, hier braucht mcih keiner. Beide Antworten sind selbstverständlich richtig. Von zwei #Seiten betrachtet. Das finde ich so gut hier im Forum - unterschiedliche Sichtweisen und keine schließt unmittelbar oder mittelbar die ander aus.
Ich sehe es aber noch extremer als ridgeback. Ich sehe hier ein eindeutiges MBR des Gremiums nach § 87 Abs 1 Satz 1. Ihr "könnt" also nicht nur, ihr habt hier sogar ein Initiativrecht! Aber das ist meine bescheidene Meinung!
09.06.2009 um 21:12 Uhr
@carrie: wäre sehr interessiert... wie könnte ich sie bekommen?
09.06.2009 um 21:20 Uhr
DJ, soweit Rahmenvorgaben für die Ziele, Festlegung der Zielgrößen, Bemessungszeitraum, Bewertungsmethoden mit einbezogen werden, gebe ich Dir Recht. Weitere Mitbestimmungsrechte können sich aus § 87 Abs. 1 Nr. BetrVG der Durchführung der Mitarbeitergespräche ergeben.
09.06.2009 um 21:23 Uhr
@ridgeback Selbstverständlich doch - aber ist das nciht das Ziel von Mitarbeitergesprächen? Also im kollektivrechtlichem Sinne ;-)))
09.06.2009 um 21:36 Uhr
@DonJohnson, vermutlich schon. Bei uns käme meine 1. Antwort tragend, weil ist nur bla bla, da nichts schriftlicht festgehalten. Bei der Frage von seesee glaub ich nicht. Hier könnten noch andere Elemente zum Tragen kommen,z.B. könnte auch die Einführung einer Balanced Scorecard (Konzept zur Umsetzung der Unternehmensstrategie) erfolgen, da zumeist Ziele festgelegt werden, die vor allem organisatorische und teilweise auch technische Änderungen bedingen. Dann wäre auch der WA im Boot.
09.06.2009 um 21:40 Uhr
ridgeback Alles wird gut... ;-)))
10.06.2009 um 01:28 Uhr
Was auch noch und unbedingt Mitbestimmungspflichtig ist, ist die Einführung dieses Formulars.
10.06.2009 um 12:25 Uhr
@carrie danke für die info.... Allerdings kann ich bei deinem Beitrag kein "Häkchen" machen und dich somit nicht als Nachrichtenempfänger auswählen... Deshalb speichere ich meine Antwort nochmal bei der Frage. Vielleicht musst du beim Antworten deinen Haken bei "Bei Rückfragen möchte ich per E-Mail benachrichtigt werden." machen - oder ich bin tatsächlich zu doof...........
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