Leitung verteilt Leitungsaufgaben an alle Mitarbeiter
Hallo, ich arbeite in einer Beratungsstelle in Berlin. Wir sind 5 Mitarbeiter, 1 Verwaltungskraft und 1 Ehrenamtliche und arbeiten für einen großen Träger.
Einer der Kollegen wurde Anfang diesen Jahres von der Geschäftsstelle bestimmt Leiter der Einrichtung zu werden. Unterschrieben hat er nichts. Kein Zusatzvertrag oder sonstiges... Er bekommt diese Tätigkeit auch nicht bezahlt, da der Senat unserer Einrichtung solche Mittel wohl nicht zur Verfügung stellt. Damit die Einrichtung aber weiterhin bestehen bleibt, müssen wir eine Leitung haben.
Nun hat Mitarbeiter X die Leitungsverantwortung übergestülpt bekommen und teilt dem Team mit, dass er diese Arbeit alleine nicht schafft. Also verteilt er alle Leitungsaufgaben an alle anderen Mitarbeiter, da er ja als Leiter delegieren darf?! Sagt aber gleicxhzeitig, dass wir alle nun Leiter seien.
Nun erstelle ich gerade eine Stellenbeschreibung für das Qualitätshandbuch bzw. habe diese erstellt. Gestern wurde im Team angemerkt, dass in der Stellenbeschreibung für die Berater stehen soll, dass wir verpflichtet sind, Leitungsaufgaben zu übernehmen.
Ich möchte mich nun rechtlich mal dazu informieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so in Ordnung ist. Ich wurde als Beraterin angestellt und nicht als Leitung. Ich möchte mich auch dagegen wehren, da ich nicht einsehe, dass ich Leitungsaufgaben übernehmen soll.
Was sagt das Forum dazu?
Community-Antworten (3)
18.11.2016 um 14:54 Uhr
Diese Pädagogen oder Sozialarbeiter...wehren sich zu Sachen, die andere einfach hinnehmen würden. Was wäre denn, wenn der titulierte Leiter, Leitungsfunktion nicht als solche benennt, sondern als Aufgaben. Da müsste auch eine Beraterin den widerstand aufgebrn, oder?
18.11.2016 um 14:56 Uhr
Es gibt in New Germany ja zig Beratungsstellen unterschiedlichster Art und Zielsetzung mit auch den unterschiedlichsten Trägern. Diese können von privater oder öffentlich rechtlicher Natur sein und auch die unterschiedlichsten Organisationsstrukturen haben.
Auch möglich und somit nicht undenkbar, dass eine Beförderung oder Aufgabenzuordnung nicht immer auch mit einer Änderung einer Gruppierung und damit ev. verbundenen Gehaltserhöhung einhergehen muss.
Um das auch nur halbwegs einordnen zu können, bedarf es schon genauerer Kenntnisse über die herrschenden Strukturen und Ausrichtung der Einrichtung.
Das Geschilderte ist auch ein wenig verwirrend. Es gibt eine Geschäftsstelle die div. bestimmt. Eine zusätzliche Einrichtung, bei der dann das in der Geschäftsstelle bestimmte umgesetzt wird.
Es ist auch nicht ersichtlich, um welche Art von Leitung es sich hier handeln soll, die ja augenscheinlich nicht von der Geschäftsstelle wahrgenommen werden kann.
Mal ehrlich, wie soll dir hier jetzt jemand, der eure Abläufe überhaupt nicht kennen kann, eine auch nur halbwegs vernünftige Antwort geben?
18.11.2016 um 16:45 Uhr
Ich würde mich mit dieser Frage mal an Euren Betriebsrat (bzw. Personalrat) wenden. Auch die örtliche Gewerkschaft wäre anzusprechen (falls Du Mitglied bist.).
Ich frage mich da eher, was ein Qualitätshandbuch soll, wenn damit nur der Schein beschrieben wird, die Realität aber anders aussieht.
Ob Leitungsaufgaben zu übernehmen sind oder nicht, ergibt sich natürlich auch aus dem Arbeitsvertrag.
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