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Vertragliche Probezeit

S
Samsemilia
Jun 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, meine freundin hat in ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass Beiderseitig eine 3 monatige Kündigungsfrist nach ende der Probezeit bestünde. Meine Frage daher, ist das so rechtens oder ist die Kündigungsfrist im Vertrag unwirksam weil dann auch die gesetzlichen 3 Monate erst nach 8 Jahren betriebszugehörigkeit eingehalten werden müssen? Leider empfinde ich alles was ich online finde sehr schwammig formuliert.

Vielen Dank und liebe Grüße

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Community-Antworten (6)

P
Pickel

11.06.2023 um 13:41 Uhr

Du schreibst richtig „müssen (zumindest arbeitgeberseitig). Sie darf aber auch eher vereinbart werden. Steht eigentlich auch völlig klar im Gesetz.

X
XYZ68

12.06.2023 um 09:43 Uhr

So eine Regelung kann im Arbeitsvertrag getroffen werden und ist auch so rechtsgültig. Wenn deine Freundin dann länger als 8 Jahre im Unternehmen ist, gelten für sie weiterhin die 3 Monate und für den Arbeitgeber die längeren Fristen aus dem BGB.

K
Kehler

12.06.2023 um 09:47 Uhr

Sie hat ja den AV unterschrieben. Falls sie früher gehen möchte bleibt ihr nur ein Aufhebungsvertrag mit dem AG zu schließen.

A
Agassi0

12.06.2023 um 15:25 Uhr

Eine 3-monatige Kündigungsfrist nach Ende der Probezeit ist gesetzlich nicht zugelassen. Da ist der AV in diesem Fall rechtswidrig, weil es lt. BGB, §622, Abs. 2 andere Fristen gibt.

K
Kehler

12.06.2023 um 16:04 Uhr

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

Die gesetzliche Kündigungsfrist greift immer dann, wenn im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag keine abweichende Regelung bezüglich der Kündigungsfrist getroffen wurde. Die gesetzlichen Fristen gelten im Übrigen nur für ordentliche Kündigungen. Liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, erfolgt diese fristlos bzw. umgehend.

S
seehas

12.06.2023 um 16:21 Uhr

Verlängerungen der Kündigungsfristen sind immer dann zulässig wenn sie für beide Seiten gleichermaßen oder nur für den Arbeitgeber gelten.

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