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Gremium wo keine Grundlagenseminare hat

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mozartundluka
Dez 2016 bearbeitet

Wie sieht es bei Euch mit Seminaren aus? Wir haben ein 11er Gremium das einfach keine Seminare machen will. Die kommen über ein BR I-Seminar nicht hinaus. Unser stellvertretender BR-Vorsitzender (ich glaube der ist das schon mehr als 6 Jahre) hat noch nicht mal ein BR I. Es gibt immer wieder Ausreden. So weit weg, keine Zeit, im Urlaub, alles voll............ Unser BRV kommt auch nicht über ein BR I hinaus. Ich habe extra telefoniert und alle Plätze abgefragt. Dann habe ich In-Houseseminare vorgeschlagen. Alles kein Interesse. Was soll ich tun?

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Community-Antworten (21)

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ChristianPfalz

12.11.2016 um 12:07 Uhr

Hallo, ich frage mich, wie euer Gremium vernünftig arbeiten möchte ,ohne gewissen Grundlagen. Wäre so, als würde man ein Flugzeug fliegen ,ohne irgendwelche Schulungen und Prüfungen zu machen. Das wird ein Blindflug und eine Bruchlandung ist vorprogrammiert . Und der AG ,wenn er pfiffig und auf zack ist, überrollt er euren BR.

Ich kenne die Begebenheiten in eurer Firma nicht, ist auch nicht von Bedeutung. Klar ist es aber das nach § 36 BetrVG jedes BRM Anrecht auf eine Schulung hat. Und bei den Grundseminare ,BetrVG I II, III ,Arbeitsrecht I II III ,Arbeitsschutz u. Gesundheitsschutz I II III, kann nicht mal der AG etwas dagegen tun. Bei Spezialseminare möchten die AG schon davon überzeugt werden, dass sie wirklich benötigt werden. Wobei, wenn ein BR einen Beschluss darüber gefasst hat ,kann der AG auch da nichts mehr machen.

Nun zu Deinem Problem. Dir als BRM stehen diese 9 Grundseminare zu , (Handwerkszeug der BR`s) selbst wenn euer BRV und stell.BRV. nicht wollen ,warum auch immer. Melde Dich selbst an ,über Internet eine leichte Sache. Gibst da euren Angaben. und die E-Mail von eurem Vorsitzenden. Damit der Seminarleiter ihm alle Informationen über Dein Seminar zukommen lässt. Und er beim AG für diese Zeit eine Freistellung beantragt. Sollte schon frühzeitig sein, damit sich euer AG vorbereiten kann und ihm keine Nachteile entstehen ,die den Betriebsfluss stören würden. Vielleicht nimmst noch 1-2 BRM mit in das Seminar. Und wenn euer BRV und stell.BRV. festellen das euer wissen ,grösser ist als ihrer ,werden sie schon gezwungen Seminare zu besuchen ,oder ihr Amt niederlegen

K
Kölner

12.11.2016 um 14:24 Uhr

Man christianpfalz Du schreibst dermaßen einen Müll. Willst du dass der Kollege die Seminare selber zahlen muss?

C
ChristianPfalz

12.11.2016 um 14:45 Uhr

Liegt doch wohl klar auf der Hand, dass dies kein AN BR ist ,sondern ein AG BR. Womöglich ist der BRV und stellv.BRV noch Familienmitglieder vom AG. Und ich erkenne daran mehr eine Vetrauensrunde statt ein BR, man könnte auch Elferrat dazu sagen. Setzt ihnen eine Narrenkappe auf. Sorry für meine Ironie, aber ich denke ohne Kampf bekommt man da keine Ordnung rein

Z
Zappelmann

12.11.2016 um 15:16 Uhr

Womöglich ist der BRV und stellv.BRV noch Familienmitglieder vom AG. Deine Glaskugel möchte ich auch haben.

C
ChristianPfalz

12.11.2016 um 15:20 Uhr

Hat nix mit Glaskugel zutun. Eher Erfahrungswerte. Mein letzter AG war genauso aufgestellt. Mehr schein,als sein

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Moreno

12.11.2016 um 15:50 Uhr

Wenn die Kollegen keine Seminare machen wollen wird kein BRM was dagegen machen können! Mach Deine Seminare und erzähl ihnen wie toll es war vielleicht kannst du den einen oder anderen mal dazu bringen auch eins zu machen. Aber über Druck geht's garantiert nicht!

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Hoppel

12.11.2016 um 15:50 Uhr

... offensichtlich hat die Narrenkappe bereits um 11:07 Uhr einen mehr als würdigen Träger gefunden ...

@ ChristianPfalz

"ich frage mich, wie euer Gremium vernünftig arbeiten möchte ,ohne gewissen Grundlagen."

Räusper ... wie war das noch mit dem Glashaus?

Grundlagenwissen bzgl. § 37 Abs.6,7 BetrVG ist bei Dir noch nicht einmal ansatzweise festzustellen!!!

@ mozartundluka

Was ist denn,wenn BRM z.B. das Seminar BetrVG 1 etc. besuchen wollen? Wird dieser TOP dann erst gar nicht durch den BRV auf die Tagesordnung gesetzt, um einen entsprechenden Beschluss fassen zu können?

C
ChristianPfalz

12.11.2016 um 16:00 Uhr

Ok , bei dem § 36 habe ich mich verschrieben wollte wirklich den 37er schreiben. Kniefall und Verzeihung. Bitte steinigt mich nicht dafür.

Seit wann müssen für Grundlagenseminare erst noch ein Beschluss gefasst werden. Ist mir neu. Hättest vielleicht eine Rechtsgrundlage für diese Äußerung, damit ich es verinnerlichen kann. Und/oder meinen BRV erzählen kann. Danke schonmal für die Mühe

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UliPK

12.11.2016 um 16:18 Uhr

@christianpfalz Man man man was soll denn so etwas?

Natürlich darf er sich da nicht einfach selber Anmelden, dafür braucht es immer noch einen ordentlichen Beschluß des BR. Wie Kölner schon richtig schrieb kann er bei selbanmeldung ohne Beschluß die Kosten selber tragen.

Hier mal ein Auszug aus dem von dir geposteten Link, da steht es auch so beschrieben. "Ihr Beschluss verpflichtet alle Seiten

Ist der Beschluss gefasst bzw. hat die Einigungsstelle entschieden, ist das betreffende Betriebsratsmitglied allerdings nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, an der Schulung teilzunehmen.Sie haben zwei Möglichkeiten, Schulungen für Ihre Mitglieder zu beanspruchen:"

"Ist der Beschluss gefasst" ist der Satz der alles erklärt, zumindest deine falsche Auskunft.

So nun aber zum eigentlichen Problem von mozartundluka, " Betriebsratsmitglieder sind verpflichtet, sich die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Sie sind deshalb zu der Teilnahme an entsprechenden Schulungsveranstaltungen verpflichtet (siehe Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 37 Rn. 137). Wenn ein Betriebsratsmitglied die Teilnahme an einer erforderlichen Schulung verweigert, kann dies unter Umständen eine grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten im Sinne des § 23 Absatz 1 BetrVG darstellen. Dies kann zum Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat führen. " Quelle: http://www.kluge-seminare.de

Kannst dein Gremium ja mal darauf hinweisen das sie sich strafbar und angreifbar machen, mal abgesehen davon das sie ihre Mitarbeiter auch nicht wirklich gut vertreten können ohne zu Wissen welche Rechte und Pflichten sie haben.

M
Moreno

12.11.2016 um 17:39 Uhr

Das sie sich strafbar machen also einen größeren Quatsch hab ich hier auch noch nicht gelesen!

U
UliPK

12.11.2016 um 19:10 Uhr

Ups,

Strafbar im Sinne von Dumm, Idiotisch, nicht Richtig usw. Natürlich nicht im Sinne des StGB.

C
ChristianPfalz

12.11.2016 um 19:17 Uhr

Wie hier einige Kollegen auf einander losgehen finde ich mehr als erschreckend. Wenn ihr auch so in euren Firmen mit einer solch Arroganz auf die AN losgeht. Dann au backe. Wundert euch nicht, wenn euch keiner mehr traut.

Hier in diesem Fall würde ich eine Strategie entwerfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 2 Vorsitzenden je bereit sind ein Seminar zu besuchen. Des weiteren würden sie auch nie zulassen, dass irgendwer von den BRM Mitgliedern ein Seminar besuchen. Den Grund bzw. meine Vermutung hab ich ja bereits geschrieben. Ich an Deiner Stelle würde auf mein Seminarrecht pochen, egal was die 2 sagen. Notfalls über Anwalt einklagen. Mir ist es neu, dass man für Grundseminare einen Beschluss benötigt, aber Bitte, wenn die anderen das sagen dann wird es wohl so sein. Dann geh zu einem Anwalt und lass Dich da vertreten. Jedenfalls kann ich Dir sagen ,das wird ein sehr steiniger Weg. Entweder Du hast die kraft und ziehst es durch, oder eben Du trittst von dem Amt zurück, denn ansonsten verlierst bei den AN Dein Ansehen.

M
Moreno

12.11.2016 um 19:54 Uhr

Na du solltest Dir halt erst mal Grundkenntnisse aneignen bevor du anderen Leuten Tips gibst! Das der Fragesteller mit keinem Wort erwähnt hat dass er keine Seminare machen darf sondern der Rest vom gGremium keine macht ist Dir auch nicht aufgefallen oder? Wenn du ohne Beschluss ein Seminar buchst kannst du gleich Urlaub nehmen und selbst bezahlen!

H
Hoppel

12.11.2016 um 20:40 Uhr

@ ChristianPfalz

"Seit wann müssen für Grundlagenseminare erst noch ein Beschluss gefasst werden. Ist mir neu."

Du darfst davon ausgehen, dass ein ordnungsgemäß gefasster Beschluss seit mind. 44 Jahren die Grundlage für den Seminarbesuch eines BRM darstellt ...

"Ich an Deiner Stelle würde auf mein Seminarrecht pochen, egal was die 2 sagen. Notfalls über Anwalt einklagen."

Erschreckend ist, dass Du noch nicht einmal in der Lage bist, den § 37 Abs.6 BetrVG zu verstehen. Dieser Absatz ist nämlich gefragt, wenn es um die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen geht, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. So wird hier mit keinem einzigen Buchstaben ein SchulungsANSPRUCH des individuellen BRM beschrieben ...

"Mir ist es neu, dass man für Grundseminare einen Beschluss benötigt, aber Bitte, wenn die anderen das sagen dann wird es wohl so sein."

Auch die BAG Entscheidungen bzgl. der Grundlagenseminare hast Du nicht ansatzweise verstanden! So hat das BAG (sehr vereinfacht gesagt) lediglich entschieden, dass die Erforderlichkeit von Grundlagenseminaren nicht begründet werden muss, weil verantwortliche Arbeit im Betriebsrat nur dann möglich ist, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.

Und hier noch was zur Kostentragung des AG ...

BAG, Beschluss vom 8. 3. 2000 – 7 ABR 11/98

  1. Der Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Übernahme von Kosten nach § 40 Abs 1 BetrVG, die einem Betriebsratsmitglied anläßlich des Besuchs einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs 6 BetrVG entstanden sind, setzt einen Beschluß des Betriebsrats zur Teilnahme an der vom Betriebsratsmitglied besuchten Veranstaltung voraus. Ein vorangehender Beschluß über die Teilnahme an einem anderen Seminar genügt nicht.

  2. Ein Beschluß des Betriebsrats, der nach dem Besuch der Schulung gefaßt wird und in dem die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds gebilligt wird, begründet keinen Anspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs 1 BetrVG auf Kostentragung.

A
AlterMann

12.11.2016 um 22:34 Uhr

@ ChristianPfalz Hoppel hat das so schon richtig zusammen gefasst. Aber für Dich zum Trost: Es wäre eine spannende Frage, inwiefern ein BRM sich die notwendigen Grundschulungen einklagen könnte. Ich bin kein Jurist, aber die hartnäckige Verweigerung von Seminarbesuchen durch die anderen BRM ist in meinen Augen ein Pflichtverstoß. Ob man daraus was stricken kann,weiß ich nicht. Jedenfalls sollte das betroffene BRM gut rechtschutzversichert sein... Als Gew-Mitglied würde ich dort mal anfragen...

C
ChristianPfalz

13.11.2016 um 13:46 Uhr

Danke Altermann, genauso sehe ich das. Und Moreno ,bei aller liebe, lass Dir mal einen anderen Spruch einfallen. Bei allen Posts : "Du solltest Dir mal Grundkenntnisse aneignen", nervt. Dein Wetterfahnen verhalten nervt auch schon etwas. Einmal sagtest ,er soll die Seminare Besuchen, und den anderen davon erzählen. Dann kommst ,weil andere einen Beweis darlegen, dass erst ein Beschluss gefasst werden muss, und revidierst deine Aussage. Ich vermute mal älter als 23 bist noch nicht. Ist ja nicht verwerfliches dran ich lasse jedem seine Freiräume, nur mag ich es nicht immer wieder die selbe Leier zu hören.

Ich mag vielleicht in den Gesetzeslagen noch nicht so vertraut sein, Bin ja auch kein Anwalt oder Jurist, möchte ich auch nie werden. Ich bin Schreiner und Zimmermann und darin bin ich gut. Ich kann aber den Unterschied zwischen falsch und richtig unterscheiden. Und da braucht es keine Gesetze.

Und ohne ,das sich der Kollege hier die Finger schmutzig macht, wird er nicht zum Erfolg kommen. Sorry wenn ich es so schroff sage, aber das ist die Realität

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Pjöööng

13.11.2016 um 14:30 Uhr

Bei gerichtlichen Streitereien zwischen BRM und BR handelt es sich um Beschlussverfahren. Diese haben für denAntragsteller einige Vorteile:

  • Es git der Amtsermittlungsgrundsatz. D.h. das Gericht hat eigene Ermittlungen anzustellen. Im normalen Urteilsverfahren gilt der Beibringungsgrundastz, Kläger und Beklagte haben alles Verfahrensrelevante selber beizubringen. Kann oder tut man dies nicht kannman unter Umständen seine Rechte nicht durchsetzen.

  • Es handelt sich um Kosten der Betriebsratsarbeit. Der Antragsteller kann also versuchen sich die Rechtsvertretungskosten vom Arbeitgeber zurück zu holen.

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Moreno

13.11.2016 um 15:24 Uhr

Christian Deine Aussage ich mag mit der Gesetzeslage nicht vertraut sein stimmt aber dann hör doch auf hier zu Antworten ....es könnte ja jemand glauben was Du schreibst! Der Fragesteller hat in keinster Weise gesagt er darf nicht aufs Seminar sondern nur das sein Gremium nicht will! Also zur der eigentlichen Frage was soll ich tun...mich schulen und versuchen die anderen zu überzeugen es auch zu tun.

C
ChristianPfalz

13.11.2016 um 19:30 Uhr

Moreno, wenn mich zitierst dann richtig. Meine Aussage ich mag mit der Gesetzlage (NOCH) nicht vertraut sein. So hab ich es geschrieben.

Altermann und Pjöööng haben hier den Weg genauestens angegeben, wie der Fragesteller an sein Ziel kommt. Alles andere bringt nichts und gibt nur rumgeeiere

M
Moreno

13.11.2016 um 19:54 Uhr

Na dann warte doch bis Du damit vertraut bist bevor Du hier falsche Aussagen triffst! Pjoeoeng und AlterMann haben hier lediglich überlegt was man machen kann wenn das Gremium einen Beschluß zur Grundlagenschulung verweigert. Ich kenne aber keinen Fall wo sowas vor Gericht gekommen ist.

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