Erstellt am 09.11.2016 um 11:02 Uhr von Pjöööng
Verstehe ich das richtig: Ihr wolltet regeln ab welchem Gehalt Arbeitnehmer nicht mehr unter den Tarifvertrag fallen?
Erstellt am 09.11.2016 um 11:29 Uhr von gironimo
> Ist auch keine erzwingbare BV.<
Wenn dem so ist, könnt Ihr bestenfalls durch Öffentlichkeitsarbeit etwas erreichen.
Was genau sollte da eigentlich geregelt werden?
Erstellt am 09.11.2016 um 11:37 Uhr von paula
da wohl nicht erzwingbar geht die Einigungsstelle nicht.
Interessant wäre es aber schon um was es genau geht. Beim AT-Bereich gibt es ja vielleicht doch Ansätze im § 87 BetrVG um einen Fuß in die Tür zu bekommen
Erstellt am 09.11.2016 um 11:42 Uhr von thunderelf
Meiner Meinung nach zieht hier doch:
§ 87 Abs. 2 Nr. 10 Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
Wenn ich festlege ab welchem Lohn die Regelungen des Tarifs nicht mehr greifen und es nicht um nur einen AT geht ist es doch Kollektivrecht, oder irre ich mich da.
Erstellt am 09.11.2016 um 11:50 Uhr von Pjöööng
Ich bin mir ziemlich sicher dass die Frage wer unter den Tarifvertrag fällt üblicherweise im Tarifvertrag geregelt wird,. Da drängt sich die Tarifsperre förmlich auf.
Erstellt am 09.11.2016 um 12:57 Uhr von Color
Hallo,
Ersatmal dank für die zahlreichen Antworten und Ideen!
Geregelt wird in dieser BV, dass ein AT - Gehalt erst ab E13 + aller tariflichen Nebenleisten + 1 € anfängt. Gleichzeitig haben wir dort geregelt, wann sich das AT - Gehalt erhöht, zu welchem Zeitpunkt und um welchen Prozentsatz mindestens!
Natürlich haben wir hierbei den Tarifvertrag beachtet! War auch schon einmal eine Frage von mir!
War wie gesagt alles initiiert von der GF!
Vielen Dank für weitere Ideen!
Viele Grüße
Color
Erstellt am 09.11.2016 um 13:52 Uhr von paula
hmmmm die Tarifsperre.....
Erstellt am 09.11.2016 um 14:55 Uhr von Color
Hallo Paula,
kannst du mir bitte deine Antwort näher erklären!
Vielen Dank
Color
Erstellt am 09.11.2016 um 15:37 Uhr von Pickel
Paula will sagen, dass ihr all das als Betriebsrat überhaupt nicht regeln dürft,
Erstellt am 09.11.2016 um 16:50 Uhr von color
Hallo Pickel,
verstehe ich es richtig, wir dürfen alles was über den Tarif hinausgeht, in der Entlohnung, nicht regeln? Meiner Meinung nach, dürfen wir sobald die Tarifgrenze überschritten wird eine BV machen. Nur halt nicht im Tarifbereich.
Bitte und das meine ich ernst, verbessere mich wenn ich falsch liege!
Vielen Dank und viele Grüße
Color