Erstellt am 27.09.2018 um 10:33 Uhr von AlterMann
Die Antwort steht beim § 5 BetrVG:
"(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
1. in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist;"
Das dürfte bei Euch der Vorstand sein.
Erstellt am 27.09.2018 um 11:19 Uhr von Vivaldi
...und ist in einem solchen Verein der Vorstand nicht der ofizielle Arbeitgeber?
Wie kann jemand gleichzeitig AG und im BR sein?
Erstellt am 27.09.2018 um 12:02 Uhr von celestro
"Wie kann jemand gleichzeitig AG und im BR sein?"
Deshalb ja die Frage, ob man automatisch aus dem BR fliegt.