BR-Kanditat trotz Kündigung? Besonderer Kündigungsschutz auch im Tendenz-Betrieb?
Hallo, ich bin das erste Mal im Wahlvorstand (wir sind ein Tendenz-Betrieb) und habe folgende Frage: Ein bestimmter Arbeits-/Projektbereich in unserem Betrieb wird komplett zum 30.06.2014 aufgelöst. Ein Teil der Mitarbeiter soll anderweitig weiter beschäftigt werden, es ist aber derzeit noch nicht geklärt, wer das sein wird (das hängt noch von anderen Dingen ab und ist ewas komplexer). Nun sollen "vorsorglich" alle Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertag im Februar zum 30.06.2014 ihre Kündigung bekommen. Nun möchten sich Mitarbeiter aus diesem Kreis als Kanditaten für die BR-Wahl (bei uns im März) aufstellen lassen. Solange sie die Kündigung noch nicht bekommen haben, ist das ja auch kein Problem. Was passiert aber, wenn sie auf der Vorschlagsliste stehen und vor der BR-Wahl ihre Kündigung zum 30.06.2014 bekommen haben? Dürfen sie trotdem gewählt werden? Nach meinem Verständnis würde ich sagen ja. Allerdings ergeben sich in meinen Augen noch andere Probleme. Es wird höchstwahrscheinlich nur wenige Kanditaten geben und somit kaum Nachrücker (wie in der Vergangenheit auch schon). Sollten diese (gewählten) Mitarbeiter tatsächlich entlassen werden, besteht die Gefahr, dass der BR kurz nach der Wahl gleich wieder zu wenig Mitglieder hat! Oder haben diese Mitglieder, trotz Tendenz-Betrieb, auch den besonderen Kündigungsschutz?
Community-Antworten (3)
28.01.2014 um 17:03 Uhr
§ 15 KSchG ist anzuwenden.
Sollte der AG dies nicht berücksichtigen, wäre der Rechtsweg zu beschreiten.
Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, solltet Ihr rechtzeitig das Wahlausschreiben aushängen und die Kandidaten sollten auch Ihre Liste einreichen. Man kann so vielleicht rechtliche Schritte im Voraus vermeiden.
28.01.2014 um 23:09 Uhr
Lest Euch doch mal den 118 BetrVG ihr könnt zwar keinen Wirtschaftsausschuss bilden aber Euer AG kann Euch nicht rausschmeissen wie er möchte! :-) L.G.Tommy auch vom Tendenzbetrieb
29.01.2014 um 10:28 Uhr
@gironimo
Beim § 15 KSchG geht es um den (5) in Verbindung mit (4) oder?
Es wird unseren AG wohl wenig interessieren, ob die "Kündigungskanditaten" auf einer Vorschlagsliste stehen oder nicht. Sie werden trotzdem ihre "vorsorgliche" Kündigung bekommen. Wie es nach der Wahl bzw. dem 30.06. weiter geht, wird wohl davon abhängen, wer weiter beschäftigt wird und wer nicht!
Verwandte Themen
Ein Kanditat auf 2 Vorschlagslisten - hat der auch nach Ablauf der Einreichungsfrist noch drei Tage um zu erklären, welche Kandidatur zählt?
Hallo bin im WV und habe folgende Frage die Frist für die Vorschlagliste ist am 10.04.06 12Uhr abgelaufen. 2 Minuten vor Fristende wurde eine 2 Liste eingereicht und mußten daraufhin feststellen da
Kanditatur zur Betriebsratswahl kurz vor bevorstehender Kündigung
Durch geplanten Stellenabbau wird unsere Betriebsratswahl überschattet. Dabei ergab sich folgende Frage: durch einen Fehler der Geschäftsführung hat sich der Kündigungstermin eines Kollegen um drei Mo
Besonderer Kündigungsschutz - für Nachrücker in den BR?
Suche Urteil zu folgendem Sachverhalt: Bin Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess und habe Hausverbot. 1. u. 2. Instanz habe ich gewonnen. Wegen Nichtzulassungsbeschwerde durch Arbeitgeber noch kein
Tendenz-Betriebsrat - was hat der für Einschränkungen gegenüber einem normalen Betriebsrat?
Wer und was ist ein Tendenz-Betriebsrat? Und was für Möglichkeiten und Einschränkungen hat dieser gegenüber einem normalen Betriebsrat.
Wirtschaftsausschuss in WfbM - Wer von Euch hat Erfahrung in einer Tendenz-Einrichtung?
Hallo @ all, Wer von Euch hat Erfahrung mit Wirtschaftsausschuss in - hier eine Werkstatt für behinderte Menschen - oder einer vergleichbaren Tendenz-Einrichtung?