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Mobbing durch Personalratsmitglied

FM
Frau Müller
Mai 2023 bearbeitet

Guten Tag, ich wende mich an dieses Forum, weil ich nicht mehr weiter weiß. Ich arbeite in einer sozialen Einrichtung und eine Kollegin wird seit Monaten von einer Kollegin, die im Personalrat ist, gemobbt. Vorenthalten von wichtigen Informationen, Arbeitsleistung herunterspielen vor anderen Kollegen, abfällige Kommentare usw. sind an der Tagesordnung. Die Betroffene hat sich erst nicht an die Einrichtungsleitung gewandt, jedoch haben mehrere Kollegen die Leitung angesprochen und über den Zustand informiert, diese ist jedoch nicht tätig geworden. Dazu muss gesagt werden, dass die Mobberin einen starken Einfluss auf die Leitung hat und diese einfach keinen Schneid hat und immer Konflikten aus dem Weg geht. Die vom Mobbing betroffene Kollegin hat sich erst an die Einrichtungsleitung, dann a die nächste Instanz gewandt, ebenfalls an den Hauptamtsleiter und zu guter letzt ein Gespräch mit dem Bürgermeister. Die Zuständigkeit wurde von einem zum anderen geschoben. Außerdem wurde behauptet es stehe Aussage gegen Aussage. Fakt ist: mindestens Dreiviertel der Belegschaft können bezeugen, dass die Kollegin gemobbt wurde und im Gegenzug ebenfalls bezeugen, dass sie sich definitiv nichts zu Schulden kommen lassen hat. Die “Lösung” des Arbeitgebers ist nun, dass die zwei in unterschiedlichen Bereichen arbeiten sollen, woraufhin das Mobbingopfer nun die Kündigung abgegeben hat. Wir als Team sind total entsetzt über die Vorgehensweise unseres Arbeitgebers und haben das Vertrauen komplett verloren. Das Problem ist nicht gelöst, denn die Frage ist, wer ist das nächste Opfer dieser Person? Ich bin wütend und ratlos, möchte irgendwas tun, aber was???

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Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

24.05.2023 um 14:47 Uhr

Aufgrund der bereits eingereichten Kündigung stellt sich die Frage, ob das Kind nicht schon in den Grund gefallen ist. Die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung ist quasi mit Zugang wirksam (§130 BGB) und kann nur in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden. Man wäre gut beraten gewesen, sich vorher Rechtsbeistand zu holen.

Vielleicht bekommt man ja einvernehmlich eine Rücknahme der Kündigung hin, wenn man die Beweggründe ausführlich darlegt und dies als Affekthandlung darstellt. Zudem muss die Betroffene natürlich gewillt sein, weiterhin in der Einrichtung zu arbeiten, was ebenfalls darzulegen wäre.

Vielleicht könnte man §119 BGB in Erwägung ziehen und das als Erklärungsirrtum darstellen.

Auch hier könnte ggf. ein Arbeitsrechtler bei der Begründung und Formulierung des Anliegens helfen.

Und dann: abwarten und hoffen.

Generell gilt aber: Ich würde solche Vorkommnisse stets protokollieren. Notfalls müsste man aus dem Gedächtnis heraus die bisherigen Ereignisse rekonstruieren und entsprechend Zeugen benennen. Ob bei Benennung konkreter Zeugen immer noch Aussage gegen Aussage steht, sei mal dahingestellt.

Und dann müsste man schauen auf welche Weise man tätig werden will. Arbeitsrechtlich habt Ihr ja zumindest schon mal alle internen Instanzen durch. Man könnte sie aber auch als Mitglied des Personalrats in Frage stellen. Analog zu §23 BetrVG gilt hier §28 BPersVG, das den Ausschluss einzelner Mitglieder oder den Ausschluss des Personalrats regeln soll. Vielleicht geht da über ver.di was.

Aber auch das würde ich nicht ohne Rechtsbeistand eruieren.

R
RudiRadeberger

24.05.2023 um 15:45 Uhr

Das Thema ist durch. Die Kollegin hat gekündigt.

Für das nächste Mal als Hinweis: Wenn dreiviertel der Belegschaft "bezeugen können", dass Mobbing stattfindet - dann sollten sie das vielleicht auch ungefragt einfach mal tun. Und nicht erst darauf warten, dass man befragt wird. Gerade im Öffentlichen Dienst kommen dann die Dinge ziemlich schnell ins Laufen. Dann können sich die höheren Vorgesetzten auch nicht auf den Standpunkt Aussage gegen Aussage flüchten.

Nachdem die Kollegin sich aber offensichtlich komplett alleingelassen durch die Instanzen beschweren musste, ist ihre Kündigung für mich völlig nachvollziehbar. In einem solchen Arbeitsumfeld möchte ich auch nicht arbeiten.

G
ganther

24.05.2023 um 19:34 Uhr

Traurig wie es gelaufen ist. Aber man kann den Fall ja nicht mehr ändern. Es handelt sich aber nicht um ein Problem Personalrat. Die Kollegin mobbt ja offenbar als Arbeitskollegin

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