Erstellt am 23.05.2023 um 09:41 Uhr von jutti1965
Wenn Du keine Mehrheit im Gremium bekommst, liegt es vlt. daran dass nur Du so empfindest?
Erstellt am 23.05.2023 um 09:41 Uhr von celestro
Da sehe ich leider schwarz ... außer die Sache mal ansprechen und klar machen, dass das Quatsch ist und dann doch den BRV abwählen.
Erstellt am 23.05.2023 um 10:42 Uhr von rtjum
Beleidigungen kann man auch anzeigen wenn man Zeugen dafür hat.
Je nach Art der Beschuldigungen kann es Verleumdung oder üble Nachrede sein.
Aber vorher würde ich die Vorfälle im Gremium mal ansprechen auch wenn keine Mehrheit da ist.
Erstellt am 23.05.2023 um 11:57 Uhr von Thomas63
Bedrohen BR-Mitglieder andere Mitarbeiter?
Wenn der Vorsitzende häufiger andere Beleidigt und (zu unrecht) beschuldigt sollte man das notieren. Ort,Zeit, Was gesagt wurde, Zeugen. Wenn es hart auf hart kommt hatt man eine Dokumentation. Ich würde das auch mal offen in Anwesenheit vom Vorsitzenden machen.
Sollte das bei einer BR-Sitzung passieren kann man das auch beim Protokoll aufnehmen lassen oder aber einen Zusatz schreiben und ihn beizufügen.
So ein Warnschuss hilft manchmal.
Erstellt am 23.05.2023 um 13:44 Uhr von AnneMoni
Ein Wotan und ein bisschen Stimmvieh, fertig ist der Salat. Viel Spaß dabei.
Erstellt am 23.05.2023 um 14:15 Uhr von Kehler
@ AnneMoni
Was sagt uns dein Beitrag?
Erstellt am 23.05.2023 um 14:53 Uhr von Muschelschubser
"Stimmvieh" wäre innerhalb eines überschaubaren Gremiums aber ziemlich fragwürdig.
Ein Mandatsträger sollte schon wissen was er tut (und vor allem was er will) anstatt aus dem Herdentrieb heraus ein Kreuz zu setzen.
Oder handelt es sich eher um Wotans treue Gefolgschaft, die man nicht zu einem Umsturz bewegen kann?
Erstellt am 23.05.2023 um 18:36 Uhr von leik
das Gremium macht auch nichts dagegen, Sie "Folgen " dem Vorsitzenden und machen vieles Falsch
zb.Keine Beschlüsse fassen , keine Fortbildung ,nicht an Sitzungen teilnehmen ,
Erstellt am 24.05.2023 um 08:15 Uhr von Muschelschubser
Das riecht ja fast nach §23 für alle.
Vielleicht sollte man mal im Kollektiv drüber sprechen, dass man mit einer Fülle an Pflichtverletzungen sein Mandat auf's Spiel setzt. Das gilt dann nicht mehr nur für den Vorsitzenden. Das kann auch für das Kollektiv irgendwann gefährlich werden, wenn wichtige Beschlüsse einfach mal nicht gefasst werden.
Scheinbar entspricht die Zusammensetzung ja dem Wählerwillen, oder es gab keine weiteren Kandidaten. Ich weiß es nicht.
Ich habe gerade so ein Szenario im Kopf, dass der BR gem. §23 abgesetzt wird, der dann eingesetzte Wahlvorstand für Kandidaten wirbt, gleichzeitig aber öffentlichkeitswirksam betont dass der alte BR in seinem Handeln das Betriebsverfassungsrecht mit Füßen getreten hat... vielleicht täte eine neue Zusammensetzung der BR-Arbeit gut. Aber zugegeben, ich fange jetzt ein wenig an zu spinnen. ;-)
Erstellt am 24.05.2023 um 08:25 Uhr von moreno
Das riecht ja fast nach §23 für alle....Zitat Muschelschupser
Kannst du vergessen für Richter sind Betriebsräte halt nur Laien und deswegen wird kein Gremium abgesetzt.
Erstellt am 24.05.2023 um 09:04 Uhr von Muschelschubser
@moreno
Das Problem ist, dass die Verfehlungen ja da sind...
- Nichtteilnahme an Sitzungen, dadurch Provozieren von Falschladungen und nichtigen Beschlüssen
- Unterlassen von Beschlüssen
- evtl. auch die Verweigerung von elementaren Grundlagenseminaren
- sonstige Fehler (die leider nicht näher benannt wurden)
...aber die begangenen Fehler wohl leider in den vier Wänden des BR bleiben.
So lassen sich jedenfalls in der Mitarbeiterschaft keine 25% für einen entsprechenden Antrag finden.
Und wenn der BR durch das Unterlassen von Beschlüssen auf seine Mitbestimmung verzichtet, hat er beim AG vermutlich auch eher Fürsprecher als Kritiker - also ist auch von dort aus keine Initiative zu erwarten.
Die Frage ist, ob die o.g. Auflistung schon ausreicht, um über die Gewerkschaft etwas in Gang setzen zu können. Jeder Punkt für sich genommen reicht vermutlich tatsächlich nicht aus.
Erstellt am 24.05.2023 um 15:58 Uhr von leik
vielen Dank für die Antworten .
Erstellt am 25.05.2023 um 09:34 Uhr von Muschelschubser
Übrigens sind falsche Beschuldigungen ein Straftatbestand (üble Nachrede §138 StGB).
Wenn das innerhalb des Betriebs stattfindet, kann das durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Wenn das Verhältnis zwischen BR und Belegschaft dadurch beeinträchtigt wird, kann das ebenfalls als grobe Pflichtverletzung ausgelegt werden.
Auch hier gilt:
Man kann das durchaus protokollieren, und den Vorsitzenden damit konfrontieren was man bei Eskalation alles lostreten könnte.