Erstellt am 20.11.2018 um 10:58 Uhr von galaxy
Wie kann man einem Gremium eine Abmahnung erteilen?
Sehr geehrter Betriebsrat
hiermit mahnen wir Sie ab, da sie gegen ....... verstoßen haben. ????????
Das würde ich vergrößern auf DIN A3 und in einen Rahmen packen und mir ins Büro hängen und damit hätte sich die Sache....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 20.11.2018 um 11:01 Uhr von kjacky
So in der Richtung sieht es aus.
Leider drohen sie mit Konsequenzen für unseren BRV (Ausschluss durch das Arbeitsgericht) wenn wir nicht einen Beschluss fassen, in dem wir beschließen nie wieder XXX zu machen.
Unser BRV hat eine eigene Abmahnung bekommen.
Deshalb möchte ich schon Punkt für Punkt wissen, was vor Gericht haltbar wäre und was nicht.
Erstellt am 20.11.2018 um 11:13 Uhr von nicoline
Ihr solltet Punkt für Punkt einen Beschluß fassen, einen Anwalt mit der Wahrnehmung euer Interessen zu beauftragen und zwar ohne hier noch groß rumzufragen, was wohl richtig ist und was nicht!
Anwalt eures Vertrauens anrufen, Sachverhalt schildern, bitten, die Beschlußvorlage für der Tagesordnung zu formulieren und los geht's.
macht euch mal in der Kommentierung zu § 40 schlau, hier handelt es sich dann nämlich um Sachkosten und nicht um Kosten für einen Sachverständigen
Kommentierung des BetrVG in Arbeitsrecht im Betrieb
Beauftragt der Betriebsrat hingegen einen Rechtsanwalt direkt mit der Durchsetzung eines Anspruchs vor Gericht,
nicoline => hier Rücknahme der Abmahnung und Unterlassung der Androhung von Konsequenzen
sind die Kosten über § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig. Es liegt kein Fall des § 80 Abs. 3 BetrVG vor. Entscheidend für die Frage, ob Rechtsanwaltskosten über § 80 Abs. 3 BetrVG oder über § 40 Abs. 1 BetrVG zu erstatten sind, richtet sich danach, ob der Rechtsanwalt einen rechtlichen Anspruch des Betriebsrats durchsetzen soll (dann § 40 Abs. 1 BetrVG) oder ob er die fehlende Sachkunde des BR ersetzen soll (dann § 80 Abs. 3 BetrVG).
Der Betriebsrat kann grundsätzlich ein Verfahren selbst führen, sich an die Gewerkschaft wenden oder zu seiner Vertretung einen Rechtsanwalt beauftragen. Er muss die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft jedoch für geboten halten. Bei der Wahl des Rechtsanwalts muss der Betriebsrat die kostengünstigere Variante wählen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Reisekosten eines auswärtigen Anwalts zu übernehmen, wenn am Sitz des Betriebes ein gleich geeigneter Anwalt sitzt, der den Betriebsrat vertreten würde.
Erstellt am 20.11.2018 um 11:13 Uhr von Vivaldi
"Auschluss durchs Arbeitsgericht" - sind das nicht hohle Drohungen?
Ausserdem muss er Euer angebliches Falschverhalten dann vor gericht beweisen1
Als erstes würde ich mal einen Beschluss fassen, dass der BR einen Anwalt diesbezüglich hinzu zieht und der AG alle Kosten zu tragen hat.
Hat Euer AG nichts anderes zutun? ..und zuviel Geld hat er auch.
Erstellt am 20.11.2018 um 11:16 Uhr von celestro
Abmahnung wegen 20 Minuten Tätigkeitsbericht, statt normalerweise 30 Minuten ? Absolut lächerlich !
"Leider drohen sie mit Konsequenzen für unseren BRV (Ausschluss durch das Arbeitsgericht) wenn wir nicht einen Beschluss fassen, in dem wir beschließen nie wieder XXX zu machen."
Nie wieder ... was zu machen ?
Erstellt am 20.11.2018 um 11:17 Uhr von rtjum
also erstmal hat der BR auf Betriebsversammlungen Hausrecht und bestimmt die Tagesordnung. Wenn ihr die so beschlossen habt dann ist die auch ok. Ob ein Tätigkeitsbericht 10min oder 5 Stunden in Anspruch nimmt hängt einzig und allein davon ab wie viel Zeit ihr dafür in der TO vorseht. Es sieht für mich so aus, das ihr nicht wirklich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber habt. Hat der denn alle Punkte angesprochen die das BetrVG vorsieht, ansonsten mahnt den doch spaßeshalber auch ab :-)
wir sind hier in einem forum hier gibt es keine Rechtsberatung sondern nur gut gemeinte Hinweise und Erklärungen. Wenn Du bzw euer Gremium das braucht dann geht zu einem Rechtsanwalt. Ich sehe es wie Galaxy und würde auf der nächsten Betriebsversammlung den Bericht noch kürzer machen nur um zu sehen was der AG daraus macht, würde bestimmt witzig vor Gericht.
Erstellt am 20.11.2018 um 12:33 Uhr von kjacky
Hallo,
danke für eure Rückmeldungen!
Unser AG ist seit geraumer Zeit ziemlich "akro" und versucht uns mit allen Mitteln zu ärgern und von der Arbeit abzuhalten.
Wir haben das Schreiben bereits zum Anwalt und zur Gewerkschaft gegeben mit der Bitte um Stellungnahme bzw Beratung.
Erstellt am 20.11.2018 um 13:00 Uhr von enigmathika
"Leider drohen sie mit Konsequenzen für unseren BRV (Ausschluss durch das Arbeitsgericht) wenn wir nicht einen Beschluss fassen, in dem wir beschließen nie wieder XXX zu machen.
Unser BRV hat eine eigene Abmahnung bekommen."
Habt Ihr das schriftlich? Das riecht doch sehr nach Behinderung der Betriebsratsarbeit. (da Ihr dafür einen Beschluss fassen sollt, muss es ja wohl etwas sein, was Eure Arbeit betrifft.)
Den Vorwurf, dass Euer Tätigkeitsbericht zu kurz sei, halte ich für nachgerade lächerlich! In keinem Gesetz ist eine Mindestdauer dafür festgelegt, auch sonst gibt es keine Anforderung an Form und Inhalt, die gesetzlich festgelegt sind. Gegen alle(!) Gesetze sollt Ihr auch noch verstoßen haben, Euer AG scheint gern in großen Dimensionen zu reden.
Inwieweit die anderen Vorwürfe Substanz haben, kann ich natürlich nicht beurteilen. Sollten die ähnlich gestrickt sein wie der Vorwurf des zu kurzen Berichtes, könnt Ihr Euch zurücklehnen. Gegen persönliche Abmahnungen solltet Ihr Euch natürlich zur Wehr setzen, die sonstigen Drohungen könnt Ihr aber erstmal ignorieren. Ich stelle mir gerade das Gesicht eines Arbeitsrichters vor, der so einen Fall auf den Tisch bekommt.
Erstellt am 20.11.2018 um 13:45 Uhr von michalski0709
Seit wann schreibt ein AG dem BR vor wie er seine Arbeit zu erledigen oder zu unterlassen hat und wenn Ihr den Eindruck habt, der AG versucht euch zu behindern gibt es da auch eine super Lösung: Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG. Meistens reicht es schon wenn der AG den Gesetzestext vorgelegt bekommt.
Erstellt am 20.11.2018 um 15:26 Uhr von paula
wenn ihr euch durch eine solche Sache schon so verunsichern lasst, dann würde ich dringend dem Rat von nicoline folgen und einen Anwalt beauftragen. Der kann dem AG Grenzen setzen und auch Euch den Rücken stärken indem er Euch Euren Handlungsrahmen aufzeigt
Erstellt am 20.11.2018 um 15:32 Uhr von nicoline
ich danke dir paula, genau das war meine Intention.
Erstellt am 20.11.2018 um 15:42 Uhr von kjacky
Danke für die Rückmeldungen, Tips und Hinweise!
Wie schon geschrieben, haben wir das jetzt alles an einen Anwalt + Gewerkschaft weitergegeben.