Hallo,
aus gegebenen Anlass (das Gremium hat eine Abmahnung bekommen, da wir laut AG bei unserer Betriebsversammlung alles falsch gemacht haben und gegen alle Gesetze verstoßen haben... u.a. wirft uns der AG vor, dass der Tätigkeitsbericht zu kurz war und damit unzulässig) meine Frage:
Wie umfangreich muss denn der Tätigkeitbericht sein?
Wir machen normalerweise 2,5h Betriebsversammlung und davon 30 min reiner Tätigkeitsbericht. Den Rest füllen wir mit Bericht der GF, Gewerkschaft, JAV und so.
Da wir aktuell in "Nicht-Verhandlungen" bzgl eines neuen Haustarifvertrags sind, hat dieses Thema einen großen Raum auf der Betriebsversammlung eingenommen.
d.h. unsere TOP war so:
10min JAV und Impulsvortrag
30min Bericht der Tarifkommission
20 min Gastredner aus dem EDL-Arbeitskreis
10 min Sicht des Betriebsrats auf den Haustarifvertrag
30min Bericht der GF
und nur 20 min Tätigkeitsbericht (diesmal sind wir nicht auf die 20 Betriebsvereinbarungen eingegangen, welche noch in der Schwebe sind, da wir es beim letzten Mal sehr ausführlich erklärt hatten)
Ist das nun zu wenig?
Danke schonmal für eure Anregungen.