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Umfang des Tätigkeitsbericht auf einer Betriebsversammlung

K
kjacky
Nov 2018 bearbeitet

Hallo, aus gegebenen Anlass (das Gremium hat eine Abmahnung bekommen, da wir laut AG bei unserer Betriebsversammlung alles falsch gemacht haben und gegen alle Gesetze verstoßen haben... u.a. wirft uns der AG vor, dass der Tätigkeitsbericht zu kurz war und damit unzulässig) meine Frage: Wie umfangreich muss denn der Tätigkeitbericht sein? Wir machen normalerweise 2,5h Betriebsversammlung und davon 30 min reiner Tätigkeitsbericht. Den Rest füllen wir mit Bericht der GF, Gewerkschaft, JAV und so. Da wir aktuell in "Nicht-Verhandlungen" bzgl eines neuen Haustarifvertrags sind, hat dieses Thema einen großen Raum auf der Betriebsversammlung eingenommen. d.h. unsere TOP war so: 10min JAV und Impulsvortrag 30min Bericht der Tarifkommission 20 min Gastredner aus dem EDL-Arbeitskreis 10 min Sicht des Betriebsrats auf den Haustarifvertrag 30min Bericht der GF und nur 20 min Tätigkeitsbericht (diesmal sind wir nicht auf die 20 Betriebsvereinbarungen eingegangen, welche noch in der Schwebe sind, da wir es beim letzten Mal sehr ausführlich erklärt hatten) Ist das nun zu wenig? Danke schonmal für eure Anregungen.

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Community-Antworten (12)

G
Galaxy

20.11.2018 um 11:58 Uhr

Wie kann man einem Gremium eine Abmahnung erteilen? Sehr geehrter Betriebsrat hiermit mahnen wir Sie ab, da sie gegen ....... verstoßen haben. ????????

Das würde ich vergrößern auf DIN A3 und in einen Rahmen packen und mir ins Büro hängen und damit hätte sich die Sache....

Gruß Galaxy

K
kjacky

20.11.2018 um 12:01 Uhr

So in der Richtung sieht es aus. Leider drohen sie mit Konsequenzen für unseren BRV (Ausschluss durch das Arbeitsgericht) wenn wir nicht einen Beschluss fassen, in dem wir beschließen nie wieder XXX zu machen. Unser BRV hat eine eigene Abmahnung bekommen. Deshalb möchte ich schon Punkt für Punkt wissen, was vor Gericht haltbar wäre und was nicht.

N
nicoline

20.11.2018 um 12:13 Uhr

Ihr solltet Punkt für Punkt einen Beschluß fassen, einen Anwalt mit der Wahrnehmung euer Interessen zu beauftragen und zwar ohne hier noch groß rumzufragen, was wohl richtig ist und was nicht! Anwalt eures Vertrauens anrufen, Sachverhalt schildern, bitten, die Beschlußvorlage für der Tagesordnung zu formulieren und los geht's. macht euch mal in der Kommentierung zu § 40 schlau, hier handelt es sich dann nämlich um Sachkosten und nicht um Kosten für einen Sachverständigen

Kommentierung des BetrVG in Arbeitsrecht im Betrieb

Beauftragt der Betriebsrat hingegen einen Rechtsanwalt direkt mit der Durchsetzung eines Anspruchs vor Gericht,

nicoline => hier Rücknahme der Abmahnung und Unterlassung der Androhung von Konsequenzen

sind die Kosten über § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig. Es liegt kein Fall des § 80 Abs. 3 BetrVG vor. Entscheidend für die Frage, ob Rechtsanwaltskosten über § 80 Abs. 3 BetrVG oder über § 40 Abs. 1 BetrVG zu erstatten sind, richtet sich danach, ob der Rechtsanwalt einen rechtlichen Anspruch des Betriebsrats durchsetzen soll (dann § 40 Abs. 1 BetrVG) oder ob er die fehlende Sachkunde des BR ersetzen soll (dann § 80 Abs. 3 BetrVG).

Der Betriebsrat kann grundsätzlich ein Verfahren selbst führen, sich an die Gewerkschaft wenden oder zu seiner Vertretung einen Rechtsanwalt beauftragen. Er muss die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft jedoch für geboten halten. Bei der Wahl des Rechtsanwalts muss der Betriebsrat die kostengünstigere Variante wählen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Reisekosten eines auswärtigen Anwalts zu übernehmen, wenn am Sitz des Betriebes ein gleich geeigneter Anwalt sitzt, der den Betriebsrat vertreten würde.

V
Vivaldi

20.11.2018 um 12:13 Uhr

"Auschluss durchs Arbeitsgericht" - sind das nicht hohle Drohungen? Ausserdem muss er Euer angebliches Falschverhalten dann vor gericht beweisen1 Als erstes würde ich mal einen Beschluss fassen, dass der BR einen Anwalt diesbezüglich hinzu zieht und der AG alle Kosten zu tragen hat. Hat Euer AG nichts anderes zutun? ..und zuviel Geld hat er auch.

C
celestro

20.11.2018 um 12:16 Uhr

Abmahnung wegen 20 Minuten Tätigkeitsbericht, statt normalerweise 30 Minuten ? Absolut lächerlich !

"Leider drohen sie mit Konsequenzen für unseren BRV (Ausschluss durch das Arbeitsgericht) wenn wir nicht einen Beschluss fassen, in dem wir beschließen nie wieder XXX zu machen."

Nie wieder ... was zu machen ?

R
rtjum

20.11.2018 um 12:17 Uhr

also erstmal hat der BR auf Betriebsversammlungen Hausrecht und bestimmt die Tagesordnung. Wenn ihr die so beschlossen habt dann ist die auch ok. Ob ein Tätigkeitsbericht 10min oder 5 Stunden in Anspruch nimmt hängt einzig und allein davon ab wie viel Zeit ihr dafür in der TO vorseht. Es sieht für mich so aus, das ihr nicht wirklich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber habt. Hat der denn alle Punkte angesprochen die das BetrVG vorsieht, ansonsten mahnt den doch spaßeshalber auch ab :-) wir sind hier in einem forum hier gibt es keine Rechtsberatung sondern nur gut gemeinte Hinweise und Erklärungen. Wenn Du bzw euer Gremium das braucht dann geht zu einem Rechtsanwalt. Ich sehe es wie Galaxy und würde auf der nächsten Betriebsversammlung den Bericht noch kürzer machen nur um zu sehen was der AG daraus macht, würde bestimmt witzig vor Gericht.

K
kjacky

20.11.2018 um 13:33 Uhr

Hallo, danke für eure Rückmeldungen! Unser AG ist seit geraumer Zeit ziemlich "akro" und versucht uns mit allen Mitteln zu ärgern und von der Arbeit abzuhalten. Wir haben das Schreiben bereits zum Anwalt und zur Gewerkschaft gegeben mit der Bitte um Stellungnahme bzw Beratung.

E
enigmathika

20.11.2018 um 14:00 Uhr

"Leider drohen sie mit Konsequenzen für unseren BRV (Ausschluss durch das Arbeitsgericht) wenn wir nicht einen Beschluss fassen, in dem wir beschließen nie wieder XXX zu machen. Unser BRV hat eine eigene Abmahnung bekommen." Habt Ihr das schriftlich? Das riecht doch sehr nach Behinderung der Betriebsratsarbeit. (da Ihr dafür einen Beschluss fassen sollt, muss es ja wohl etwas sein, was Eure Arbeit betrifft.)

Den Vorwurf, dass Euer Tätigkeitsbericht zu kurz sei, halte ich für nachgerade lächerlich! In keinem Gesetz ist eine Mindestdauer dafür festgelegt, auch sonst gibt es keine Anforderung an Form und Inhalt, die gesetzlich festgelegt sind. Gegen alle(!) Gesetze sollt Ihr auch noch verstoßen haben, Euer AG scheint gern in großen Dimensionen zu reden. Inwieweit die anderen Vorwürfe Substanz haben, kann ich natürlich nicht beurteilen. Sollten die ähnlich gestrickt sein wie der Vorwurf des zu kurzen Berichtes, könnt Ihr Euch zurücklehnen. Gegen persönliche Abmahnungen solltet Ihr Euch natürlich zur Wehr setzen, die sonstigen Drohungen könnt Ihr aber erstmal ignorieren. Ich stelle mir gerade das Gesicht eines Arbeitsrichters vor, der so einen Fall auf den Tisch bekommt.

M
michalski0709

20.11.2018 um 14:45 Uhr

Seit wann schreibt ein AG dem BR vor wie er seine Arbeit zu erledigen oder zu unterlassen hat und wenn Ihr den Eindruck habt, der AG versucht euch zu behindern gibt es da auch eine super Lösung: Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG. Meistens reicht es schon wenn der AG den Gesetzestext vorgelegt bekommt.

P
paula

20.11.2018 um 16:26 Uhr

wenn ihr euch durch eine solche Sache schon so verunsichern lasst, dann würde ich dringend dem Rat von nicoline folgen und einen Anwalt beauftragen. Der kann dem AG Grenzen setzen und auch Euch den Rücken stärken indem er Euch Euren Handlungsrahmen aufzeigt

N
nicoline

20.11.2018 um 16:32 Uhr

ich danke dir paula, genau das war meine Intention.

K
kjacky

20.11.2018 um 16:42 Uhr

Danke für die Rückmeldungen, Tips und Hinweise! Wie schon geschrieben, haben wir das jetzt alles an einen Anwalt + Gewerkschaft weitergegeben.

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