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Dienstkleidung personenbezogen ja oder nein

M
morgenrot
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, haben ein Problem wegen der Dienstkleidung. Wir arbeiten im Brandschutzbereich. Unser Chef möchte das wir alle gleiche Overalls tragen. Das darf er ja und das ist auch kein Problem. Das Problem ist das er die Kleidung im Betrieb reinigen lassen will, und dann jeder den Overall beim Wechseln nimmt, der gerade da ist in seiner Größe. Also keine personenbezogene Kleidung sondern alle Overalls für alle. Die Kleidung wird teilweise gerade im Sommer auf der Haut getragen, und man weiß ja nicht ob der Kollege irgendwelche Krankheiten hat, die in der Reinigung nicht beseitigt wird. Deshalb meine Frage: Muß Dienstkleidung nicht personenbezogen sein, und wenn nicht welche Reinigungsvorschriften bestehen dann. Vielen Dank für die Antworten.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.08.2011 um 22:16 Uhr

@Morgenrot Wenn die DK (nachweislich) vernünftig gereinigt wird, hat der AG alles richtig gemacht.

R
rainerw

18.08.2011 um 01:14 Uhr

Dann würde ich aber zusätslich eine Vereinbarung abschleissen, das wenn für einen MA keine passende Dienstkleidung vorhanden sein, dies zu Lasten des AG und der betreffende MA bezahlt von der Arbeit freigestellt ist.

M
Mundwerker

18.08.2011 um 15:03 Uhr

Seltsame Praxis. Eingestickte Namen oder eingenähte Namensschildchen sind jedenfalls üblicher. Kennt man doch u. a. von der Bundeswehr. Außerdem ist mir selbst ein Unternehmen bekannt, dass das mit 1800 (!) MA problemlos geregelt kriegt. Bringt eure hygienischen Bedenken doch mal zur Sprache, vielleicht noch mit dem Argument, eindeutig einer Person zuordbare Kleidung würde bestimmt auch pfleglicher behandelt...

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