Tragen von Dienstkleidung - Kann ein Arbeitgeber Dienstkleidung anordnen?
Frage: Kann ein Arbeitgeber mit oder ohne vorhandenen Betriebsrat, Dienstkleidung anordnen. Also z.b. in einem neu eröffneten Kaufhaus, das Tragen von aufreizender Kleidung (Kätzchenkostüm), was vom AG gestellt wird ?
Community-Antworten (5)
10.03.2008 um 08:47 Uhr
Der AG kann Dienstkleidung anordnen, richtig. Gibt es einen Betriebsrat fällt dies unter das Mitbestimmungsrecht. Kein Betriebsrat bestimmt der AG allein. Aber aufreizende Kleidung gehört garantiert nicht dazu. Vielleicht möchte der AG demnächst seine Verkäuferinnen als Bunny`s rumlaufen lassen wie im Playboyclub.
10.03.2008 um 10:05 Uhr
Hallo, § 87 ASbs.1 Pkt.1- Betriebliche Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Auch Arbeitskleidung ( Dienstkleidung) zählt dazu. Arbeitskleidung- z.B. optische Gestaltung, Farben usw. unterliegen der Mitbestimmung. Ohne BR geht nichts. Falls die Verhandlungen mit dem BR scheitern, muss der Arbeitgeber, wenn er die Kleiderordnung in dieser bestimmten Form einführen will , die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle entscheidet. Kätzchenkostüm kann ich mir aber nur im Kaufhaus " Alles für dein Baby und Kleinkind" eventuell vorstellen oder in einer Kaufhausabteilung wo Kinder betreut werden - aber wie gesagt nur wenn der BR zustimmt oder die Einigungsstelle entscheidet. Falls ihr kein Betriebsrat habt - viel Spass im Kätzchenkostüm.
10.03.2008 um 10:19 Uhr
@Lucie,
Du meinst aber auch Dienstkleidung? Nicht Berufskleidung ? WICHTIGER Unterschied !
Mit BR „Ordnung im Betrieb“
Oder du hast noch diese Option ? Gemäß § 67 BAT muss diese Dienstkleidung vom Arbeitgeber gestellt werden
Ohne BR …. Macht der AG eh was er will ….
Allerdings ist deine Vorlage wohl eher Sittenwidrig , aber das Kostüm muss wohl auch nur einmal getragen werden ?
10.03.2008 um 15:34 Uhr
Auch ohne BR kann der AG nur machen was er will, wenn alle mitmachen was er will. Ist sich die Mehrheit einig nicht mitzumachen, dann muss nur die mitmachwillige Minderheit Kätzchen tragen.
Versucht es doch mal.
10.03.2008 um 22:17 Uhr
lucie, bei dieser Art der "Arbeitskleidung" sehe ich neben dem §87 aber auch den §75 BetrVG im Spiel. Und bei Anwendung des Vorschlags von QP zieht sicherlich noch das BGB mit § 612 a.
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