Hallo zusammen,
mal ein kurze Frage:
Der AG möchte für ein bis 2 Wochen eine studentische Aushilfskraft einstellen. Lt. § 99 muss der BR bei Einstellungen informiert werden. Gilt dies auch für so eine befristete Aushilfskraft? Doch eigentlich ja oder?
Gruss
brschnulli