Einstellung einer Aushilfskraft
Hallo zusammen, mal ein kurze Frage: Der AG möchte für ein bis 2 Wochen eine studentische Aushilfskraft einstellen. Lt. § 99 muss der BR bei Einstellungen informiert werden. Gilt dies auch für so eine befristete Aushilfskraft? Doch eigentlich ja oder? Gruss brschnulli
Community-Antworten (1)
06.05.2015 um 17:56 Uhr
Der BR MUSS bei jeder Einstellung gehört werden - und sei es nur für die Beschäftigung für einen Tag, Minderbeschäftigte oder sonstige "Arbeitssklaven" auch studentische Hilfskraft genannt.
Der BR kann seine Zustimmung verweigern, wenn einer der im § 99 BetrVG genannten Gründe vorliegt.
Wieso redet Euer AG eigentlich von studentischer Aushilfskraft und nicht nur Au8shilfskraft. Das solltet Ihr mal hinterfragen (ich ahne die Antwort).
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