Erstellt am 01.11.2016 um 09:20 Uhr von gironimo
Zumindest darf der AG den BR nicht anders behandeln, als die übrigen "Reisenden". Was steht denn in Eurer Reiserichtlinie im Betrieb?
Die längere Zeit würde mich da eher nicht schockieren. Wenn der AG diese Zeit dem BR zur Verfügung stellen will ......
Erstellt am 01.11.2016 um 09:26 Uhr von neulandredner
Also ich hab keine Lust stundenlang mit Bus und Bahn zu fahren, da komme ich ja zu nix mehr.
Andere AN werden da nicht anders behandelt.
Er bezahlt ja auch. Aber nur noch die 21 cent da er keine Gründe für den PKW gebrauch sieht.
Erstellt am 01.11.2016 um 09:30 Uhr von Zappelmann
> Andere AN werden da nicht anders behandelt.
Also bekommen ALLE 21 Cent.
> Also ich hab keine Lust stundenlang ...
Das sollte nicht dein Problem sein.
Mach deinen Halbtagesausflug, so wie der Chef es verlangt, solange er DAS bezahlt ...
> da komme ich ja zu nix mehr.
Doch, zu deiner BR-Arbeit!
Erstellt am 01.11.2016 um 09:54 Uhr von UliPK
Wo kommen die 0,35€/km her ?
Gesetzlich kenne ich nur die 0,30€/km Fahrtkostenerstattung.
Selbst wenn euch euer AG nur die 0,21€/km bezahlt könnt ihr den Rest 0,09€/km
von der Steuer absetzen.
Erstellt am 01.11.2016 um 10:12 Uhr von neulandredner
So steht es auf dem Formular für die Erstattung
Beim Vorliegen triftiger Gründe kann die Benutzung eines privaten PKWs genehmigt. Hierfür gibt es 35 cent
Liegt kein triftiger Grund für die Benutzung des privaten PKWs vor, gibt es nur 21 cent.
Meiner Meinung nach, liegt ein triftiger Grund vor. Nämlich schneller ans Ziel zukommen!
Erstellt am 01.11.2016 um 10:36 Uhr von Hoppel
@ neulandredner
Wenn schon Kilometergeld bezahlt wird, verstehe ich nicht, warum man sich da nicht ganz einfach an die Pauschbeträge hält, die auch das Finanzamt ansetzt ...
Für 2016 gelten die folgenden Pauschbeträge:
KFZ: 0,30 Euro / Kilometer
Motorrad, Motorroller, Moped und Mofa: 0,20 Euro / Kilometer
Gibt es eine BV "Reisekostenregelung" ? Falls nicht, wird´s Zeit!
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"Streit kann entstehen, wenn der Betriebsrat einen Termin außerhalb der Betriebsstätte mit dem eigenen Pkw wahrnehmen möchte. Als Arbeitgeber steht Ihnen kein Genehmigungs-, Mitbeurteilungs- oder Hauptbeurteilungsrecht zu, ob die Fahrt mit dem Pkw erforderlich ist oder nicht. Sie können die Erforderlichkeit dieser Fahrt erst dann nachprüfen, wenn der Betriebsrat dafür von Ihnen Kostenerstattung verlangt. Legt Ihnen der Betriebsrat nicht oder nicht in hinreichend konkreter Weise die Erforderlichkeit der Pkw-Fahrt dar, können Sie die Kostenerstattung verweigern (BAG, Beschluss vom 16.10.1986, Aktenzeichen: 6 ABR 4/84; in: DB 1987, Seite 1439).
Nutzt ein Betriebsratsmitglied auf eigene Veranlassung für die Fahrt zu einer auswärtigen Sitzung seinen privaten Pkw und entsteht ihm durch einen Unfall ein Sachschaden, brauchen Sie diesen Schaden nicht zu ersetzen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 21.04.1980, Aktenzeichen: 3 TaBV 1/80; in: Entscheidungen zum Arbeitsrecht (EzA) § 40 Nr. 48 BetrVG). "
Quelle: https:www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/personalmanagement/arbeitnehmervertretung/die-wichtigsten-betriebsratskosten-von-h-bis-r/
Erstellt am 01.11.2016 um 10:53 Uhr von gironimo
>Meiner Meinung nach, liegt ein triftiger Grund vor. Nämlich schneller ans Ziel zukommen!<
Aber gerade die Zeit spielt ja beim AG keine Rolle...
Vielleicht hofft Euer AG darauf, dass ihr Eure BR-Tätigkeit in den Einrichtungen ganz freiwillig einschränkt. Gerade diesen Gefallen würde ich ihm nicht tun.
Ihr könnt ja mal mit einem Fachanwalt diskutieren, ob Ihr die Frage, was ist "triftiger Grund" rechtlich klären könnt.
Erstellt am 01.11.2016 um 11:21 Uhr von Pickel
Ich hoffe dann mal, dass Ihr die 5 Cent / KM bisher auch immer bei der Steuer angegeben habt...
Erstellt am 01.11.2016 um 11:29 Uhr von neulandredner
Der BR ist ganz neu! Daher wurde noch nix bei der Steuer angegeben ;-)
Sollte er wirklich drauf pochen, dann werden wir die Zeit in Bus und Bahn verbringen und somit werden die nicht freigestellten im Kinderdienst fehlen.
Vielen dank für die ausführlichen Antworten
Erstellt am 01.11.2016 um 12:32 Uhr von alterMann
Ich würde es dem AG nochmal vorrechnen:
30ct/km ergeben folgende Mehrkosten.
Bus/Bahn ergeben folgende Mehrkosten durch verplemperte Arbeitszeit.
Außerdem evtl. Aufstockung/Einrichtung einer Freistellung wegen der vom AG geforderten Mehrbelastung.
Wenn er das dann so haben will, hätte ich eine Vermutung: Die Kollegen haben durch die Abwesenheit der BRM eine deutliche Arbeitsverdichtung. Vielleicht hofft der AG, dass dadurch die Stimmung gegen den noch unerfahrenen BR kippt. Den Zahn würde ich ihm ziehen...
Die 35ct sehe ich (vor allem für den Arbeitgeber) auch kritisch. Ich vermute mal, die Erstattung ist in der Einkommensangabe beim AN nicht aufgeführt. Wenn das auffällt, wäre meines Wissens der AG für die letzten Jahre zur Nachzahlung verpflichtet.