W.A.F. LogoSeminare

Reisekosten für gefahrene km

N
neulandredner
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag alle zusammen.

Wie hoch ist der Faktor für jeden gefahrenen Kilometer? Wir haben bis jetzt 0,35€ gerechnet. Allerdings meint unser AG, das der BR nur noch mit 0,21€/km abrechnen darf. Oder wir sollen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, da kein triftigere Grund für die Benutzung eines privaten PKWs vorliegt. Da wir ein Betrieb mit vielen Einrichtungen sind und alle Mitglieder verteilt arbeiten, treffen wir uns zu den Sitzungen Rei um. Mit Bus und Bahn wären einige Mitglieder bis zu 2 Std unterwegs, anstatt einer halben Std. Wie wird das bei anderen BR gehendhabt? Vielen Dank für die hoffentlich guten Infos eurerseits

1.262010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

01.11.2016 um 10:20 Uhr

Zumindest darf der AG den BR nicht anders behandeln, als die übrigen "Reisenden". Was steht denn in Eurer Reiserichtlinie im Betrieb?

Die längere Zeit würde mich da eher nicht schockieren. Wenn der AG diese Zeit dem BR zur Verfügung stellen will ......

N
neulandredner

01.11.2016 um 10:26 Uhr

Also ich hab keine Lust stundenlang mit Bus und Bahn zu fahren, da komme ich ja zu nix mehr. Andere AN werden da nicht anders behandelt. Er bezahlt ja auch. Aber nur noch die 21 cent da er keine Gründe für den PKW gebrauch sieht.

Z
Zappelmann

01.11.2016 um 10:30 Uhr

Andere AN werden da nicht anders behandelt. Also bekommen ALLE 21 Cent.

Also ich hab keine Lust stundenlang ... Das sollte nicht dein Problem sein. Mach deinen Halbtagesausflug, so wie der Chef es verlangt, solange er DAS bezahlt ...

da komme ich ja zu nix mehr. Doch, zu deiner BR-Arbeit!

U
UliPK

01.11.2016 um 10:54 Uhr

Wo kommen die 0,35€/km her ? Gesetzlich kenne ich nur die 0,30€/km Fahrtkostenerstattung. Selbst wenn euch euer AG nur die 0,21€/km bezahlt könnt ihr den Rest 0,09€/km von der Steuer absetzen.

N
neulandredner

01.11.2016 um 11:12 Uhr

So steht es auf dem Formular für die Erstattung Beim Vorliegen triftiger Gründe kann die Benutzung eines privaten PKWs genehmigt. Hierfür gibt es 35 cent Liegt kein triftiger Grund für die Benutzung des privaten PKWs vor, gibt es nur 21 cent. Meiner Meinung nach, liegt ein triftiger Grund vor. Nämlich schneller ans Ziel zukommen!

H
Hoppel

01.11.2016 um 11:36 Uhr

@ neulandredner

Wenn schon Kilometergeld bezahlt wird, verstehe ich nicht, warum man sich da nicht ganz einfach an die Pauschbeträge hält, die auch das Finanzamt ansetzt ...

Für 2016 gelten die folgenden Pauschbeträge: KFZ: 0,30 Euro / Kilometer Motorrad, Motorroller, Moped und Mofa: 0,20 Euro / Kilometer

Gibt es eine BV "Reisekostenregelung" ? Falls nicht, wird´s Zeit!

Auch interessant ...

"Streit kann entstehen, wenn der Betriebsrat einen Termin außerhalb der Betriebsstätte mit dem eigenen Pkw wahrnehmen möchte. Als Arbeitgeber steht Ihnen kein Genehmigungs-, Mitbeurteilungs- oder Hauptbeurteilungsrecht zu, ob die Fahrt mit dem Pkw erforderlich ist oder nicht. Sie können die Erforderlichkeit dieser Fahrt erst dann nachprüfen, wenn der Betriebsrat dafür von Ihnen Kostenerstattung verlangt. Legt Ihnen der Betriebsrat nicht oder nicht in hinreichend konkreter Weise die Erforderlichkeit der Pkw-Fahrt dar, können Sie die Kostenerstattung verweigern (BAG, Beschluss vom 16.10.1986, Aktenzeichen: 6 ABR 4/84; in: DB 1987, Seite 1439).

Nutzt ein Betriebsratsmitglied auf eigene Veranlassung für die Fahrt zu einer auswärtigen Sitzung seinen privaten Pkw und entsteht ihm durch einen Unfall ein Sachschaden, brauchen Sie diesen Schaden nicht zu ersetzen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 21.04.1980, Aktenzeichen: 3 TaBV 1/80; in: Entscheidungen zum Arbeitsrecht (EzA) § 40 Nr. 48 BetrVG). "

Quelle: https:www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/personalmanagement/arbeitnehmervertretung/die-wichtigsten-betriebsratskosten-von-h-bis-r/

G
gironimo

01.11.2016 um 11:53 Uhr

Meiner Meinung nach, liegt ein triftiger Grund vor. Nämlich schneller ans Ziel zukommen!<

Aber gerade die Zeit spielt ja beim AG keine Rolle...

Vielleicht hofft Euer AG darauf, dass ihr Eure BR-Tätigkeit in den Einrichtungen ganz freiwillig einschränkt. Gerade diesen Gefallen würde ich ihm nicht tun.

Ihr könnt ja mal mit einem Fachanwalt diskutieren, ob Ihr die Frage, was ist "triftiger Grund" rechtlich klären könnt.

P
Pickel

01.11.2016 um 12:21 Uhr

Ich hoffe dann mal, dass Ihr die 5 Cent / KM bisher auch immer bei der Steuer angegeben habt...

N
neulandredner

01.11.2016 um 12:29 Uhr

Der BR ist ganz neu! Daher wurde noch nix bei der Steuer angegeben ;-) Sollte er wirklich drauf pochen, dann werden wir die Zeit in Bus und Bahn verbringen und somit werden die nicht freigestellten im Kinderdienst fehlen. Vielen dank für die ausführlichen Antworten

A
AlterMann

01.11.2016 um 13:32 Uhr

Ich würde es dem AG nochmal vorrechnen: 30ct/km ergeben folgende Mehrkosten. Bus/Bahn ergeben folgende Mehrkosten durch verplemperte Arbeitszeit. Außerdem evtl. Aufstockung/Einrichtung einer Freistellung wegen der vom AG geforderten Mehrbelastung. Wenn er das dann so haben will, hätte ich eine Vermutung: Die Kollegen haben durch die Abwesenheit der BRM eine deutliche Arbeitsverdichtung. Vielleicht hofft der AG, dass dadurch die Stimmung gegen den noch unerfahrenen BR kippt. Den Zahn würde ich ihm ziehen...

Die 35ct sehe ich (vor allem für den Arbeitgeber) auch kritisch. Ich vermute mal, die Erstattung ist in der Einkommensangabe beim AN nicht aufgeführt. Wenn das auffällt, wäre meines Wissens der AG für die letzten Jahre zur Nachzahlung verpflichtet.

Ihre Antwort