Erstellt am 19.10.2010 um 12:17 Uhr von rkoch
Hallo Pfälzer,
etwas genauer solltest Du schon sein: Was genau passiert denn bei dieser "Betriebsübernahme". Wer übernimmt hier wen? Wer folgt wem wobei nach?
Wenn sich nur der Eigentümer des Betriebes ändert und sonst gar nichts: Zurücklehnen und nichts tun, ggf. falls erforderlich den alten oder neuen Eigentümer auffordern den BR über die Konsequenzen des Betriebsübergangs (so es denn welche gibt) zu unterrichten. Falls sich doch durch den Übergang Änderungen ergeben ggf. §111 BetrVG.