2 Betriebsräte nach Betriebsübernahme § 613 a Neuwahlen?
In unserer Firma gab es zwei Betriebsräte, da die Eigentümer die Firma verpachtet hatten. Nun haben die Eigentümer beide Pachtverträge gekündigt. Es hat eine Betriebsübernahme nach § 613 a gegeben. Betriebsrat A, hatte mit dem Firmen- namen zutun, Betriebsrat B mit dem Diestleistungsunternehmen. Nun gib es weder den Firmennamen noch das Dienstleistungsunternehmen mehr. Müssen jetzt Neuwahlen stattfinden? Betriebsrat A meint nein, sie würden unsere Intressen weiter vertreten. Die Betr.-Mitglieder aus Betr.B können in 2 Jahren sich neu aufstellen lassen.
Community-Antworten (1)
04.01.2008 um 09:34 Uhr
@Biggi So wie Du das hier beschreibst, kann es keine eindeutige Antwort geben. Es sollte geklärt werden, wie der Zusammenschluss oder die Übernahme und die Besitzverhältnisse der neuen/alten Firma jetzt aussehen. Dann kommen §§ 21a ff- BetrVG in Frage...
Verwandte Themen
Liegt eine Betriebsübernahme vor???
Hallo, nehme noch mal Bezug auf meinen Beitrag v.04.03.13 um 8,17 Uhr. "Insolvenz der Firma ......". Liegt trotzdem eine Betriebsübernahme vor. Wir sind eine Firmengruppe mit mehreren Stando
Frage an Admin
Was ist mit diesem Forum los? Warum wird eine Frage an den Admin und eine Bitte um Stellungsnahme gelöscht, ohne dass es einen Kommentar dazu gibt? Guten Abend an alle Forums-User, der Admi
Betriebsübergang nach §613 a BGB
Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Habe bei meinen bisherigen Recherchen bislang den Eindruck gewonnen, dass § 613a nur Anwendung findet, wenn ein Betrieb
W.A.F.-Forum für Betriebsräte
Liebe Forums-Teilnehmer, die W.A.F. möchte mit dem W.A.F. Forum für Betriebsräte eine moderne, einfach zu bedienende Plattform bieten für einen Austausch von Fragen aus der Praxis für die Praxis, F
§613 a BGB Betriebsübernahme
Hallo Kollegen, bei uns läuft so einiges schief. Wir stehen kurz vor einer Betriebsübernahme(Anfang Mitte Juli) Noch steht aber alles in den Sternen, es ist erst sicher wenn die Unterschrift au