2 Betriebsräte nach Betriebsübernahme § 613 a Neuwahlen?
In unserer Firma gab es zwei Betriebsräte, da die Eigentümer die Firma verpachtet hatten. Nun haben die Eigentümer beide Pachtverträge gekündigt. Es hat eine Betriebsübernahme nach § 613 a gegeben. Betriebsrat A, hatte mit dem Firmen- namen zutun, Betriebsrat B mit dem Diestleistungsunternehmen. Nun gib es weder den Firmennamen noch das Dienstleistungsunternehmen mehr. Müssen jetzt Neuwahlen stattfinden? Betriebsrat A meint nein, sie würden unsere Intressen weiter vertreten. Die Betr.-Mitglieder aus Betr.B können in 2 Jahren sich neu aufstellen lassen.
Community-Antworten (1)
04.01.2008 um 09:34 Uhr
@Biggi So wie Du das hier beschreibst, kann es keine eindeutige Antwort geben. Es sollte geklärt werden, wie der Zusammenschluss oder die Übernahme und die Besitzverhältnisse der neuen/alten Firma jetzt aussehen. Dann kommen §§ 21a ff- BetrVG in Frage...
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