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Behinderung des Betriebsrat oder Mobbing

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Tom22
Mai 2023 bearbeitet

Mein Arbeitgeber behindert mich in meiner Betriebsratsarbeit!! Ich nenne es mal Mobbing!! Ich bekomme kein Wunschfrei , bei meinem Urlaub zickt man rum!! Es wird versucht in Mails mich im schlechten Licht darzustellen!! Fragen werden nicht beantwortet!!!Kann ich über den Betriebsrat dagegen vorgehen oder geht das nur über die private Ebene? Weis das jemand!!

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Community-Antworten (11)

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Challenger

09.05.2023 um 21:59 Uhr

Zitat : Mein Arbeitgeber behindert mich in meiner Betriebsratsarbeit!!

Wie genau äußert sich die Behinderung ?

Zitat : Es wird versucht in Mails mich im schlechten Licht darzustellen!!

Stell mal ein Mail als Beispiel ein

K
Kampfschwein

09.05.2023 um 22:03 Uhr

Hessisches Landesarbeitsgericht 16. Kammer Entscheidungsdatum: 07.12.2015 Aktenzeichen: 16 TaBV 140/15

Nach § 78 S. 1 BetrVG dürfen die Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (Bundesarbeitsgericht 19. Juli 1995 -7 ABR 60/94- Rn. 24).

Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich. Eine Behinderung kann auch bereits in Äußerungen des Arbeitgebers zur Betriebsratsarbeit und deren Folgen liegen. Eine Äußerung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern, die die gesetzlichen Zusammenhänge außer Acht lässt, setzt den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft des Betriebs unter einen Rechtfertigungsdruck, der nicht ohne Auswirkungen auf seine Amtsführung bleibt.« BAG 12.11.1997, Az.: 7 ABR 14/97.

C
celestro

09.05.2023 um 22:18 Uhr

@ Kampfschwein

Nicht böse gemeint .... aber in wieweit hilft das weiter? Der TE will gegen den AG vorgehen und wissen, ob er das über das Gremium machen muss, oder "privat" vorgehen muss.

J
jutti1965

10.05.2023 um 08:34 Uhr

Ich frage mich gerade was Wunschfrei und Urlaub mit Betriebsratsarbeit zu tu hat?? Welche fragen deinerseits werden nicht beantwortet??

T
Tom22

10.05.2023 um 09:30 Uhr

Hallo , ich bin der Betriebsratsvorsitzende und stelle unbequeme Fragen . Um mich Mundtod zumachen , werde ich schikaniert in dem man mir ohne richtigen Grund kein wunschfrei gibt usw.!! Meine Frage kann ich als BR klagen oder als Privat ???

C
celestro

10.05.2023 um 10:17 Uhr

Ich denke, das Du eine solche Klage nicht ohne einen Anwalt anstrengen solltest. Und der kann Dir nach einer vernünftigen Beratung auch sagen, ob hier individuell oder als Gremium vorgegangen werden kann und sollte.

D
DummerHund

10.05.2023 um 11:45 Uhr

" Ich bekomme kein Wunschfrei ," Ich denke um den Punkt zu beurteilen braucht man Informationen. Gibt es dazu eine BV oder andere Regelung? Wie läuft das Prozedere genau ab.

"bei meinem Urlaub zickt man rum!!" Beim Urlaubsplan ist der BR in der Mitbestimmung.

" Es wird versucht in Mails mich im schlechten Licht darzustellen!!" In Verbindung mit: " Es wird versucht in Mails mich im schlechten Licht darzustellen!" Ist beides als BRV gemeint kann der BR kann der BR als Gremium aktiv werden, da der BRV ja laut Gesetz als das Sprachrohr des Gremiums handelt. Ein Instrument ist hier der § 23 BetrVG. Eein weiteres Instrument kann sein das wenn der AG auf Mails des BRV nicht reagiert einen Beschluss nach § 40 BetrVG und einen Anwalt die Frage stellen lassen. Wenn man das 5 mal die Woche macht, kann das Portemonnaie evtl. des AG darüber entscheiden ob er nicht doch besser mit dem BRV direkt kommuniziert. Führt er z.B. Maßnahmen durch die der BR in Mails als mitbestimmungspflichtig "anprangert" besteht auch die Möglichkeit der Klage auf Unterlassung der Maßnahme. Das BetrVG hat auch noch Möglichkeiten wie der BR handeln kann wenn dies oder jenes gemacht oder aber nicht gemacht wird; man muss sich halt nur mit den Gesetzen befassen. Hat man als BRV hier keine Vollfreistellung meldet man sich täglich zur BR Arbeit ab und studiert diese Gesetze. Selbst wenn man das täglich 2 Jahre lang so durch zieht. Was den Ton oder die Art betrifft muss man sich als BRV auch mal ein dickes Fell zulegen. Solange keine persönlichen diffamierende Äußerungen in einer Mail enthalten sind, sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Keinesfalls sollte man persönlich auf die Schiene des AG mit einsteigen; immer sachlich bleiben.

C
Challenger

10.05.2023 um 12:42 Uhr

Zitat jutti1965 : Ich frage mich gerade was Wunschfrei und Urlaub mit Betriebsratsarbeit zu tu hat?? Welche fragen deinerseits werden nicht beantwortet??

Das frage ich mich auch.

Zitat Tom22 : Hallo , ich bin der Betriebsratsvorsitzende und stelle unbequeme Fragen .

Sehr gut

Zitat Tom22 : Um mich Mundtod zumachen , werde ich schikaniert in dem man mir ohne richtigen Grund kein wunschfrei gibt usw.!!

Also, Dir wird kein wunschfrei gewährt um Dich mundtod zu machen. Bouah ey. Verstehe ich nicht.

C
celestro

10.05.2023 um 12:52 Uhr

"Also, Dir wird kein wunschfrei gewährt um Dich mundtod zu machen. Bouah ey. Verstehe ich nicht."

Was ist daran nicht zu verstehen? Es wird versucht, ihn mundtot zu machen. Indem ihm z.B. kein Wunschfrei gewährt wird.

A
AlterMann

10.05.2023 um 13:48 Uhr

Hallo Tom, komm erst mal runter. Zwei oder drei Ausrufungszeichen hintereinander und die doch sehr dürftigen Informationen lassen mich jedenfalls vermuten, dass Du möglicherweise überreagierst. Aber das ist nur eine vage Vermutung. Was mir an Infos fehlt: Hast nur Du diesen Ärger mit Freiwünschen und Urlaub, oder geht das anderen manchmal auch so? Haben Deine anderen BRM auch diesen Ärger? Was sind das für Mails, und wer hat sie geschrieben/verbreitet? Da könnte man am ehesten einigermaßen objektiv beurteilen, ob es sich da um eine Behinderung der BR-Arbeit handelt.

P
paula

10.05.2023 um 17:03 Uhr

nachdem was du hier schreibst kann man es nicht beurteilen. Daher ist der Tipp mit dem Anwalt sicher der richtige. Der kann beurteilen, ob man im Beschlussverfahren wegen Behinderung der BR-Arbeit oder Verbot der Benachteiligung von BR Mitglieder vorgeht oder ob man Bereich des Urteilsverfahrens ist und du als AN gegen den AG klagst. Das würde ich nämlich davon auch abhängig machen, wo die Chancen im Verfahren am besten sind. Fatal wäre es in deiner Situation ja, wenn du das Verfahren verlierst. Dann bist du richtig auf dem Abstellgleis

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