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BR möchte ein Beratungsgespräch beim Anwalt, Info an GF?

B
Bürofussel
Mai 2023 bearbeitet

Hallo, wir haben einen Beratungstermin bei einem Anwalt und wollen mit 3 BR Mitgliedern in die Kanzlei fahren. Der Termin findet während der Arbeitszeit statt. Wir müssen diesen "Ausflug" sicherlich bei unserer Geschäftsführung anmelden, oder ? Meine Frage: Wie macht man das ? Wie formulieren wir das ? Was muss drin stehen ? Gibt es hierzu eine Vorlage, die ich nutzen kann ? Für Muster wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (5)

M
Muschelschubser

05.05.2023 um 13:41 Uhr

Hallo,

hier wird nochmal differenziert, in welchen Fällen eine Konsultierung möglich ist und wann sie einer Absprache mit dem AG bedarf:

https://www.die-betriebsratskanzlei.com/2021/03/betriebsrat-beauftragung-eines-anwalts-mit-muster/

Je nach Fall wird auch beschrieben, welche Informationen der AG zu erhalten hat.

Handelt es sich z.B. um eine allgemeine Konsultierung nach §40 Abs. 2 BetrVG, kann man dem AG eine Kopie des Beschlusses zustellen, der ja auch die Kosten des Anwalts enthält (ohne konkretes Abstimmungsergebnis).

G
ganther

05.05.2023 um 15:10 Uhr

das BRM muss sich ja abmelden unter Nennung von voraussichtlicher Dauer und ORT. Thema ist im Rahmen der Abmeldung nicht mitzuteilen. Daher ist klar, dass das BRM dem AG mitteilt, dass es zum Anwalt geht. Habt ihr mit dem Anwalt schon mal telefonisch gesprochen? Es ist nämlich ein Unterschied, ob der Anwalt euch gerichtlich oder außergerichtlich wegen eines Verstoßes des AG gegen seine Pflichten aus dem BetrVG vertreten soll oder als rechtlicher Berater um z.B. eine BV abzuschließen. Im letzteren Fall ist § 80 BetrVG einschlägig. Da braucht es nach § 80 BetrVG eine nähere Vereinbarung mit dem AG sonst muss der AG keine Kosten tragen. Das führt dazu, dass der Anwalt ggf. sein Erstberatungsgespräch nicht abrechnen kann, wenn man dazu kommt, dass der Anwalt dann nicht beauftragt wird. Da wäre es gut, wenn man im Vorfeld schon eine Übereinkunft mit dem AG hätte. Aber das kann euch ein Anwalt alles erzählen. Der weiß schon, wie er zu seinem Geld kommt

J
Junge

05.05.2023 um 15:35 Uhr

Selbstverständlich ist dem AG zu melden, wann BR Arbeit erledigt wird, schließlich muss er sich um Ersatz bemühen, einer muss halt das Geld verdienen.

J
Josefina

05.05.2023 um 22:35 Uhr

Ach, Junge…..

Sag mal, Deine ganzen Kommentare lassen darauf schließen, dass Du ein GF bist der einen BR gegen seinen Willen erhalten hat. Versteck Dich doch nicht immer hinter Deinem Pseudonym, sondern zeig doch Mal ob Du tatsächlich so direkt und offensiv bist wie Deine Kommentare und erzähl uns mal wie das Unternehmen heißt das Deine Unzufriedenheit ertragen muss.

X
XYZ68

08.05.2023 um 09:18 Uhr

@ Josefina

Der Name des Unternehmens wäre für mich weniger interessant.

@ Junge

Mich würde viel mehr Position im BR und im Betrieb interessieren ?

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