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Betriebsrat ablösen.

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Peternrw
Mai 2023 bearbeitet

Um den Betriebsrat aufzulösen, bräuchte man ja 25% der AN . Oder der AG selbst könnte das . Oder eine im Betrieb vertreten Gewerkschaft.Soweit so gut .. Würde das bedeuten des 1 Person alleine in einer Gewerkschaft eintreten kann und bei grober Pflichtverletzung des Betriebsrates , diesen vor das Arbeitsgericht bekommt ... Diese Frage ist rein um es Mal zu klären ..

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Community-Antworten (4)

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DummerHund

03.05.2023 um 22:18 Uhr

Nein das geht nicht. Der AN bleibt ja AN und ist als einzelner AN keine 25 %. Das Gesetzt spricht auch von der Gewerkschaft und nicht von Mitglieder der Gewerkschaft.

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Peternrw

04.05.2023 um 00:02 Uhr

Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein im Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer Mitglied dieser Gewerkschaft ist. Danke für deine Antwort aber ist sie korrekt?

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XYZ68

04.05.2023 um 09:28 Uhr

Den Beschlussantrag muss die Gewerkschaft (also der offizielle Vertreter der Gewerkschaft) stellen.

Und dafür bedarf es dann auch schweren Fehlverhaltens des gesamten Gremiums.

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Peternrw

04.05.2023 um 09:38 Uhr

Also würde ein Mitarbeiter reichen .. Wenn dann die Gewerkschaft z.b IG Metall sagt OK wir machen ein Beschluss.

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