Erweiterung einer BV durch eine Prottokollnotiz??
Hallo unsere Personaler wollen hier und da mal kleine Änderungen für BV´s machen. zb. wird unser Schichtrythmus von Vorwärts (Früh / Mittag / Nacht) auf Rückwärts (Nacht / Mittag / Früh) gewechselt werden und dies ist in einer BV geregelt. Nun sagen die das wir ekeine BV abschliessen müssen sondern eine Durch den betriebsrat und HR unterschriebene "Prottokollnotiz) würde rechtlich reichen um die BV zu erweitrn/ an zu passen! Mir kommt das etwas eigenartig vor da ich immer dachte das Änderungen einer BV nur durch das ablösen der Alten durch eine Neue möglich ist.....
Nun kärt mich bitte mal auf!!!
Danke im Vorraus Brentan
Community-Antworten (1)
29.03.2011 um 10:14 Uhr
Eine BV ist im Rechtssinne ein Vertrag wie jeder andere, also kann man damit auch alles machen was man mit anderen Verträgen machen kann. Man kann EINVERNEHMLICH mit ihr machen was man will - oder man kann sie kündigen um Änderungen zu erzwingen....
Eine PROTOKOLLNOTIZ reicht zu einer Änderung der BV nicht. Wenn sie aber beide Seiten unterschreiben wird diese Protokollnotiz faktisch zur (Änderungs-) BV (es ist nicht wichtig wie man es nennt, wichtig ist was "es" ist!), insofern Obacht was da drinsteht, nicht das diese "Protokollnotiz" am Ende Eure BV aushebelt.
Gerade bei so kleinen Änderungen wie dem was Du beschreibst ist es äußerst unklug auf eine Kündigung einer (ansonsten guten) BV zu bestehen, da dann wieder alles offen ist. Derartige Änderungen macht man wirklich am besten Einvernehmlich oder durch Änderungs-BV. Klug ist deshalb das man derart potentiell disponible Sachen von vorneherein in einen Anhang zu einer BV auslagert die dann einfacher zu ändern ist als die ganze BV.
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