Darf der AG von jetzt auf gleich unsere Reisevereinbarung ändern?
Guten Tag , mein AG kam am Fr auf die Idee unsere Vereinbarung zu ändern, wir sind eine größere Firma, und ich Service Mitarbeiter, bedeutet ich fahre zu Kunden um dort Lüftung usw zu bauen . Nun kam die Firma von heute auf morgen auf die Idee zu sagen ab 80 km von meinem Wohnort muss ich übernachten. Derzeit bin ich seit gut einem Jahr auf einer Baustelle die etwas über 120 km weit weg ist , und ich möchte nicht das nächste Jahr (so lang geht die wohl noch) jeden Tag im Hotel schlafen . Darf das wirklich einfach so entschieden werden ? Gerade weil ich bei Einstellung drauf hingewiesen habe das ich nicht auf Montage fahren möchte, und mir dieses mündlich versichert wurde .Unser BR sagt schlichtweg überhaupt nichts dazu .
Freundliche Grüße
Community-Antworten (10)
03.05.2023 um 09:29 Uhr
"mündlich versichert" kannst du vergessen. Was steht denn in deinem AV ? Gibt es eine BV zu dem Thema? wenn ja, muss dir dein BR das aushändigen. Frag mal nach. Übrigens, Zwingen kann er dich nicht!
03.05.2023 um 09:52 Uhr
Vielen dank schon mal , ja ich weiß das man mündlich vergessen kann , die BV die ich mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen habe , da stand noch 160 km vom Wohnort . Freitag kam eine Email das das geändert wird mit Wirkung zum 1.5 . Und ich Frage mich ob das so rechtens sein kann . Im AV steht lediglich wenn ich über meine 10,75 Std täglich kommen würde, das ich dann übernachten müsste. Laut der Änderung soll das jetzt aber ab 80km und egal bei welcher Zeit sein , und wenn wir es nicht machen sollten , werden uns 2 Std Arbeitszeit am Tag nicht bezahlt .
03.05.2023 um 11:21 Uhr
also wird die BV im Einvernehmen mit dem BR geändert?
03.05.2023 um 11:30 Uhr
Ja genau allerdings äußert sich der BR nicht dazu sondern sagt nur ihm seien die Hände gebunden
03.05.2023 um 13:51 Uhr
Dem BR sind die Hände gebunden bei so einem Thema?????? was ist denn das für ein Kasperleverein? das ist Mitbestimmungspflichtig und der BR hat da ein sehr großes Mitspracherecht! Ich an deiner Stelle würde es darauf ankommen lassen und wenn der AG Std abzieht wäre mein erster Gang zu Gericht und das dort klären lassen!
03.05.2023 um 19:04 Uhr
Beim Mitbestimmungsrecht sollte man schon mal genau hinsehen. Kostenersatz ist per se gerade nicht mitbestimmungspflichtig
03.05.2023 um 19:30 Uhr
kann irgendwie nicht erkennen, wo es hier um Kostenersatz
"Nun kam die Firma von heute auf morgen auf die Idee zu sagen ab 80 km von meinem Wohnort muss ich übernachten. "
gehen soll.
03.05.2023 um 22:06 Uhr
""mündlich versichert" kannst du vergessen." Diese Aussage würde ich nicht so Bedingungslos unterschreiben. Vereinbaren Vertragsparteien etwas mündlich und es wird in der Folgezeit so gelebt, dann nennt man das konkludentes Handeln. Dieses handeln kann dann Bestandteil eines schriftlichen Vertrages gelten. Das Ganze ist dann nur eine Sache der Beweisbarkeit. Indiz dafür hier könnte sein das es in der Vergangenheit so gelebt wurde. Im einzelnen könnte das aber wohl nur ein Fachanwalt beantworten------dafür sind wir hier nur Laien. Was gar nicht geht und da wird dir jeder Anwalt recht geben, diese BV so kurzfristig zu Ändern. AN können private rechtliche Verpflichtungen haben oder aber auch Familie mit oder ohne Kleinkinder die versorgt sein müssen. Und was gar nicht geht ist dies Sache mit den 2 Std. Abzug. So etwas kann und darf kein BR. Hier besteht eine grobe Pflichtverletzung des BR´s.
04.05.2023 um 17:22 Uhr
Du kannst durch eine BV nicht festlegen dass jemand ins Hotel zum schlafen MUSS. Durch eine sonstige Richtlinie ja auch nicht. Der AG kann nicht über dein Kopfkissen bestimmen. Ich kenne es aber so dass bestimmter Kostenersatz für die tägliche Heimfahrt erstattet wird. Und ab km X gibt es für die Fahrt nichts mehr und stattdessen Hotel. Und dann sind wir eben beim Kostenersatz und kaum gegebenen Mitbestimmung in dem Bereich
05.05.2023 um 15:34 Uhr
Dem AG geht es auch nicht ums Hotel, sondern um die Fahrtkosten. Wo wer übernachtet, kann nicht bestimmt werden, aber sehr wohl die Fahrtkosten, da die Möglichkeit bestünde, in einem Hotel zu übernachten.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
BRV gegen die BRM
ÄlterHallo, Ich bin zur Zeit ein frustriertes BR- Mitglied! Ich versuche einen von vielen Fällen zu schildern und hoffe auf Ratschläge wie oder was man machen kann. Ich habe die Vermutung das unser BRV
Lohnumwandlung (Stundenlohn plus Zuschlag gleich alter Stundenlohn) - was wenn der Chef die Zuschläge kürzt?
ÄlterHallo zusammen, unser Betriebsrat hat follgendes Problem: Unsere Firma ist seit ein paar Jahren dem Baugewerbe angeschlossen (vorher nicht). Jetzt wurde dieses Jahr ein neues Lohnpogram (direkt für
Beschäftigungszeit - ist Ausbildungszeit gleich Beschäftigungszeit?
ÄlterHallo... kurze Frage. Ist Ausbildungszeit gleich Beschäftigungszeit? (Betriebszugehörigkeit) In unserem Tarifvertrag steht: Beschäftigungszeit ist die zeit während der das Arbeitsverhältniss des Be
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be