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Darf der AG von jetzt auf gleich unsere Reisevereinbarung ändern?

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Einfachich05
Mai 2023 bearbeitet

Guten Tag , mein AG kam am Fr auf die Idee unsere Vereinbarung zu ändern, wir sind eine größere Firma, und ich Service Mitarbeiter, bedeutet ich fahre zu Kunden um dort Lüftung usw zu bauen . Nun kam die Firma von heute auf morgen auf die Idee zu sagen ab 80 km von meinem Wohnort muss ich übernachten. Derzeit bin ich seit gut einem Jahr auf einer Baustelle die etwas über 120 km weit weg ist , und ich möchte nicht das nächste Jahr (so lang geht die wohl noch) jeden Tag im Hotel schlafen . Darf das wirklich einfach so entschieden werden ? Gerade weil ich bei Einstellung drauf hingewiesen habe das ich nicht auf Montage fahren möchte, und mir dieses mündlich versichert wurde .Unser BR sagt schlichtweg überhaupt nichts dazu .

Freundliche Grüße

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Community-Antworten (10)

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jutti1965

03.05.2023 um 09:29 Uhr

"mündlich versichert" kannst du vergessen. Was steht denn in deinem AV ? Gibt es eine BV zu dem Thema? wenn ja, muss dir dein BR das aushändigen. Frag mal nach. Übrigens, Zwingen kann er dich nicht!

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Einfachich05

03.05.2023 um 09:52 Uhr

Vielen dank schon mal , ja ich weiß das man mündlich vergessen kann , die BV die ich mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen habe , da stand noch 160 km vom Wohnort . Freitag kam eine Email das das geändert wird mit Wirkung zum 1.5 . Und ich Frage mich ob das so rechtens sein kann . Im AV steht lediglich wenn ich über meine 10,75 Std täglich kommen würde, das ich dann übernachten müsste. Laut der Änderung soll das jetzt aber ab 80km und egal bei welcher Zeit sein , und wenn wir es nicht machen sollten , werden uns 2 Std Arbeitszeit am Tag nicht bezahlt .

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celestro

03.05.2023 um 11:21 Uhr

also wird die BV im Einvernehmen mit dem BR geändert?

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Einfachich05

03.05.2023 um 11:30 Uhr

Ja genau allerdings äußert sich der BR nicht dazu sondern sagt nur ihm seien die Hände gebunden

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jutti1965

03.05.2023 um 13:51 Uhr

Dem BR sind die Hände gebunden bei so einem Thema?????? was ist denn das für ein Kasperleverein? das ist Mitbestimmungspflichtig und der BR hat da ein sehr großes Mitspracherecht! Ich an deiner Stelle würde es darauf ankommen lassen und wenn der AG Std abzieht wäre mein erster Gang zu Gericht und das dort klären lassen!

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ganther

03.05.2023 um 19:04 Uhr

Beim Mitbestimmungsrecht sollte man schon mal genau hinsehen. Kostenersatz ist per se gerade nicht mitbestimmungspflichtig

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celestro

03.05.2023 um 19:30 Uhr

kann irgendwie nicht erkennen, wo es hier um Kostenersatz

"Nun kam die Firma von heute auf morgen auf die Idee zu sagen ab 80 km von meinem Wohnort muss ich übernachten. "

gehen soll.

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DummerHund

03.05.2023 um 22:06 Uhr

""mündlich versichert" kannst du vergessen." Diese Aussage würde ich nicht so Bedingungslos unterschreiben. Vereinbaren Vertragsparteien etwas mündlich und es wird in der Folgezeit so gelebt, dann nennt man das konkludentes Handeln. Dieses handeln kann dann Bestandteil eines schriftlichen Vertrages gelten. Das Ganze ist dann nur eine Sache der Beweisbarkeit. Indiz dafür hier könnte sein das es in der Vergangenheit so gelebt wurde. Im einzelnen könnte das aber wohl nur ein Fachanwalt beantworten------dafür sind wir hier nur Laien. Was gar nicht geht und da wird dir jeder Anwalt recht geben, diese BV so kurzfristig zu Ändern. AN können private rechtliche Verpflichtungen haben oder aber auch Familie mit oder ohne Kleinkinder die versorgt sein müssen. Und was gar nicht geht ist dies Sache mit den 2 Std. Abzug. So etwas kann und darf kein BR. Hier besteht eine grobe Pflichtverletzung des BR´s.

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ganther

04.05.2023 um 17:22 Uhr

Du kannst durch eine BV nicht festlegen dass jemand ins Hotel zum schlafen MUSS. Durch eine sonstige Richtlinie ja auch nicht. Der AG kann nicht über dein Kopfkissen bestimmen. Ich kenne es aber so dass bestimmter Kostenersatz für die tägliche Heimfahrt erstattet wird. Und ab km X gibt es für die Fahrt nichts mehr und stattdessen Hotel. Und dann sind wir eben beim Kostenersatz und kaum gegebenen Mitbestimmung in dem Bereich

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Junge

05.05.2023 um 15:34 Uhr

Dem AG geht es auch nicht ums Hotel, sondern um die Fahrtkosten. Wo wer übernachtet, kann nicht bestimmt werden, aber sehr wohl die Fahrtkosten, da die Möglichkeit bestünde, in einem Hotel zu übernachten.

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