in unserer Firma gibt es eine Raucher- BV. In ihr ist festgehalten, dass nur in bestimmten Bereichen geraucht werden darf und vorher abzustempeln ist. Nun ist folgendes passiert: Einer unseren Schwerbehinderten hat angeblich außerhalb der Raucherzone ohne abzustempeln geraucht. Seine Aussage dazu ist, er hätte die Zigarette zwar im Mund gehabt, sie wäre aber nicht angezündet gewesen. Aussage gegen Aussage. Aber er hat ne Abmahnung dafür kassiert.
Jetzt meine Frage dazu: Betriebsrat und SBV wurden nicht eingeschaltet, Integrationsamt nicht benachrichtigt. Wir sehen das als Verstoß gegen § 84 Abs.1 SGB IX. Sehen wir das richtig und ist die Abmahnung somit unwirksam?
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Verhaltensbedingte Kündigung
Abmahnungserfordernis und wichtige Kündigungsgründe kennen