Abmahnung Schwerbehinderter
Hallo zusammen,
in unserer Firma gibt es eine Raucher- BV. In ihr ist festgehalten, dass nur in bestimmten Bereichen geraucht werden darf und vorher abzustempeln ist. Nun ist folgendes passiert: Einer unseren Schwerbehinderten hat angeblich außerhalb der Raucherzone ohne abzustempeln geraucht. Seine Aussage dazu ist, er hätte die Zigarette zwar im Mund gehabt, sie wäre aber nicht angezündet gewesen. Aussage gegen Aussage. Aber er hat ne Abmahnung dafür kassiert.
Jetzt meine Frage dazu: Betriebsrat und SBV wurden nicht eingeschaltet, Integrationsamt nicht benachrichtigt. Wir sehen das als Verstoß gegen § 84 Abs.1 SGB IX. Sehen wir das richtig und ist die Abmahnung somit unwirksam?
Community-Antworten (5)
21.10.2016 um 13:32 Uhr
Grundsätzlich ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nicht mitbestimmungspflichtig.
Mit kollegialen Grüßen
21.10.2016 um 13:42 Uhr
Matze hat zwar recht im Bezug auf den BR. Was die SBV angeht, würde ich aber sagen:
21.10.2016 um 14:14 Uhr
@celestro Vielen Dank für den Link. Ich glaube, die Ausführung dort ist eindeutig.
@Matze: Es ging hier um die Abmahnung eines Schwerbehinderten. Und Du hast Recht, was das MBR des Betriebsrates im Fall von Abmahnungen betrifft… ABER… Wenn die Kolleginnen und Kollegen umfassend über den §85 BetrVG informiert wurden, mit ihren erhaltenen Abmahnungen brav zum BR gehen und eine offizielle Beschwerde dagegen einreichen, der AG sich also mit dem BR wegen dieser Beschwerden auseinandersetzen muss… Wir haben es damit geschafft die Flut der (häufig vollkommen irrsinnigen) Abmahnungen gewaltig einzudämmen
21.10.2016 um 18:04 Uhr
Genau Nordling. Alles richtig gemacht. Hauptsache der AG weiß, dass man ein Auge darauf hat
21.10.2016 um 19:22 Uhr
Am besten ist es, wenn er eine Gegendarstellung schreibt und es dabei belässt.
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli
Abmahnung rechtens für ein im Übrigen geduldetes Verhalten? Arbeitsbeginn nach Kernzeitbeginn.
ÄlterHintergrund: Der AN arbeitet in einer Firma mit Zeiterfassung (Kommen/Gehen wird an einer Stechuhr registriert). Die Kernarbeitszeit ist bislang per Betriebsvereinbarung geregelt (9 bis 15 Uhr). Die B