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Abmahnung Schwerbehinderter

N
Nordling
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserer Firma gibt es eine Raucher- BV. In ihr ist festgehalten, dass nur in bestimmten Bereichen geraucht werden darf und vorher abzustempeln ist. Nun ist folgendes passiert: Einer unseren Schwerbehinderten hat angeblich außerhalb der Raucherzone ohne abzustempeln geraucht. Seine Aussage dazu ist, er hätte die Zigarette zwar im Mund gehabt, sie wäre aber nicht angezündet gewesen. Aussage gegen Aussage. Aber er hat ne Abmahnung dafür kassiert.

Jetzt meine Frage dazu: Betriebsrat und SBV wurden nicht eingeschaltet, Integrationsamt nicht benachrichtigt. Wir sehen das als Verstoß gegen § 84 Abs.1 SGB IX. Sehen wir das richtig und ist die Abmahnung somit unwirksam?

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Community-Antworten (5)

M
Matze

21.10.2016 um 13:32 Uhr

Grundsätzlich ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nicht mitbestimmungspflichtig.

siehe auch: www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/abmahnung/welche-mitbestimmungsrechte-hat-ihr-betriebsrat-bei-einer-abmahnung/

Mit kollegialen Grüßen

C
celestro

21.10.2016 um 13:42 Uhr

Matze hat zwar recht im Bezug auf den BR. Was die SBV angeht, würde ich aber sagen:

http://www.schwbv.de/abmahnung.html

N
Nordling

21.10.2016 um 14:14 Uhr

@celestro Vielen Dank für den Link. Ich glaube, die Ausführung dort ist eindeutig.

@Matze: Es ging hier um die Abmahnung eines Schwerbehinderten. Und Du hast Recht, was das MBR des Betriebsrates im Fall von Abmahnungen betrifft… ABER… Wenn die Kolleginnen und Kollegen umfassend über den §85 BetrVG informiert wurden, mit ihren erhaltenen Abmahnungen brav zum BR gehen und eine offizielle Beschwerde dagegen einreichen, der AG sich also mit dem BR wegen dieser Beschwerden auseinandersetzen muss… Wir haben es damit geschafft die Flut der (häufig vollkommen irrsinnigen) Abmahnungen gewaltig einzudämmen

C
ChristianPfalz

21.10.2016 um 18:04 Uhr

Genau Nordling. Alles richtig gemacht. Hauptsache der AG weiß, dass man ein Auge darauf hat

G
gironimo

21.10.2016 um 19:22 Uhr

Am besten ist es, wenn er eine Gegendarstellung schreibt und es dabei belässt.

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