Ein MA der Vorbestraft ist ( 14 Monate auf Bewährung )möchte in die JAV gewählt werden.
Ist das möglich ?
Laut StGB §45 ist bei einer Strafe von mehr als 12 Monaten verliert man die Möglichkeit
an Wahlen teilzunehmen.
Was ist wenn der Ma dieses erst nach der Wahl bekannt gib, er aber in die JAV gewählt
wurde. Ist dann die Wahl ungültig ? oder scheidet er nur aus und ein Nachrücker springt ein.