W.A.F. LogoSeminare

Arbeiter dürfen nicht rauchen die Angestellten dürfen rauchen

S
snakie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einer gr. Druckerei. Sind ein Drei Schicht Betrieb Wir "Arbeiter" dürfen in der Arbeitszeit nicht eine Raucherpause einlegen. Die Angestellten haben die Möglichkeit Ist sowas rechtens?

1.52809

Community-Antworten (9)

P
Pickel

14.10.2016 um 19:41 Uhr

Wenn dies begründet werden kann dann ja. Mögliche Begründung kann zum Beispiel sein, dass Angestellte ihre arbeit leichter unterbrechen und fortsetzen können, während bei Arbeitern der Maschinenpark angehalten werden muss.

C
ChristianPfalz

14.10.2016 um 20:44 Uhr

Hallo! Stempeln sich die Angestellten vor und nach dem Rauchen aus und wieder ein, und wird ihnen dafür Pausen abgezogen, oder müssen sie die Raucherpause nachholen bzw. nacharbeiten? Falls nicht können sich die Arbeiter bei dem BR beschweren § 84 Abs. 1-3 BetrVG

G
gironimo

14.10.2016 um 21:02 Uhr

Fragst Du als BR?

Dann seit Ihr zumindest in der Mitbestimmung (natürlich unter Beachtung gesetzlicher Auflagen).

Aber überlegt es gut. Ihr könntet beim AG Begehrlichkeiten wecken (Zeiterfassung, wo vielleicht jetzt noch keine ist .....)

Führt doch erst einmal ein informelles Gespräch, wie der AG das Thema sieht (Monatsgespräch)

S
snakie

14.10.2016 um 21:15 Uhr

Die Angestellten Stempeln sich aus und holen die Zeit dann nach. Geht bei uns unten in der Technik leider nicht da die Maschinen Rund um die Uhr laufen.

Bin nicht im BR.

Die Geschäftsleitung will es nicht das wir in der Technik während der Arbeitszeit rauchen was ich aber unfair finde oben bzw die Angestellten dürfen. OK die haben die Möglichkeit die Zeit nachzuholen aber wie sagt man(n) bei uns "Wir sitzen alle in einem Boot" Ist in meinen Augen keine Gleichheit und sowas finde ich mehr als SCHADE Danke für Eure schnellen Antworten .

C
ChristianPfalz

14.10.2016 um 21:24 Uhr

da bleibt euch der § 84 BetrVG. Ob er allerdings zum Erfolg führt, müsst ihr ausprobieren. Viel Erfolg!

Nachtrag: Habt Ihr denn überhaupt einen BR?

C
ChristianPfalz

14.10.2016 um 23:37 Uhr

Falls ihr einen BR habt , könne er sich vielleicht dafür einsetzen,dass ein Springer eingesetzt werden könnte. Der es euch dann auch mal ermöglicht ,eine kurze Pause einzulegen. Halt jeder Einzel.

H
haudrauf

15.10.2016 um 01:26 Uhr

Hallo Snakie, Ihr sitzt alle in einem Boot,OK. Es kommt aber immer noch darauf an,wer rudern muß und wer angeln darf.Aber dennoch.Wenn Ihr einen BR habt,ist der auf jeden Fall in der Mitbestimmung

A
AlterMann

15.10.2016 um 02:08 Uhr

Na, irgendeine Möglichkeit zur Pause müsste es doch geben. Was ist denn, wenn mal einer zur Toilette muss? Wenn es da eine Lösung gibt, dann ist vermutlich auch was bei den Rauchern möglich.

E
Ernsthaft

15.10.2016 um 15:27 Uhr

@ Pickel „Mögliche Begründung kann zum Beispiel sein, dass Angestellte ihre arbeit leichter unterbrechen und fortsetzen können, während bei Arbeitern der Maschinenpark angehalten werden muss.“

Sorry, das ist leider wieder einmal purer Schwachsinn!

Wenn dein hier verbreiter Blödsinn auch nur halbwegs korrekt wäre, gäbe es auch nicht die Möglichkeit von Pausen, Toilettengängen etc.

@ snakie „Ist sowas rechtens?“ Nein, das ist es nicht!

Hier geht es um den Gleichbehandlungsgrundsatz miteinander vergleichbarer. Und das sind in diesem Fall alle AN.

Dass es auch eine Frage der Ordnung im Betrieb ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) und somit ein BR hier mitzubestimmen hätte, wurde ja bereits vorgebracht.

Darüber hinaus ist es auch eine Frage der Gleichbehandlung und benötigt daher auch immer eine besondere Rechtsgrundlage. Diese kann je nach Art des Betriebes extern wie auch intern vorgegeben sein. Ist sie das nicht, kann sie betrieblich mit einem BR geregelt werden, oder wenn ein solcher nicht besteht, per Direktionsrecht gemäß § 106 GeWO durch den AG unter Beachtung der Gleichbehandlung und Billigkeit erlassen werden.

Besteht die Möglichkeit der Einrichtung von Raucherzonen, wäre bei einem generellen Erlass die Billigkeit nicht mehr gewahrt.

Eine unterschiedliche Behandlung von Verwaltungsangestellten und Produktionsbeschäftigten erfüllt die Vorgabe der Billigkeit nur dann, wenn externe Vorgaben eine andere Behandlung zulassen, weil z. B. eine ausreichende räumliche Trennung zu einem mit externen Vorgaben belegtem Produktionsbetrieb besteht (z. B. Chemie, Raffinerie etc.).

Ihre Antwort