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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutz

S
schaaf
Nov 2016 bearbeitet

Darf der AG im Krankheitsfall eines AN verlangen, dass die IT Abteilung nach arbeitstechnisch relevanten Dateien auf dem privaten Laufwerk des erkrankten AN sucht, um diese Dateien dem Stellvertreter zur Verfügung zu stellen?

1.20404

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

11.10.2016 um 12:12 Uhr

Wie kommt denn die IT an das private Laufwerk eines Mitarbeiters?

Selbst falsl dieser das offen auf seinem Schreibtisch liegen hat, sollte man tunlichst die Finger davon lassen!

C
celestro

11.10.2016 um 13:13 Uhr

Wir haben bei uns "private" Partitionen auf dem Server. Könnte hier ggf. auch gemeint sein. Würden wir hier über ein privates Laufwerk im Sinne von "private HDD" in seinem Büro reden, stimme ich Pjöööng zu ... Finger weg !

G
ganther

11.10.2016 um 15:00 Uhr

bei uns gibt es auch "private" Laufwerke (im Sinne von Partitionen auf dem Server). Diese Dateien sind privat und damit auch im Krankheitsfall nicht für andere MA. So auch die Stellungnahme unseres Datenschutzes

G
gironimo

11.10.2016 um 16:16 Uhr

.... und es gibt dann keine BV zu diesem Thema?

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