Whatsapp Gruppe
Hallo! Folgende Problematik: In manchen Bereichen in unserem Unternehmen haben die AL WhatsApp Gruppen gegründet ,damit man die MA besser informieren kann. Ist im Grunde keine schlechte Idee, da wir viele MA haben, die im Außendienst tätig sind. Nur werden da auch sehr gerne Daten die niemanden etwas angehen übermittelt. Manche missachten Persönlichkeitsrechte und manche missachten Datenschutz. Nicht von den AL sondern von den MA. Die Gruppen sind freiwillig ,also niemand ist gezwungen in dieser WhatsApp gruppe zu sein. Ich persönlich habe mit dem Datenschutz und Persönlichkeitsrecht meine Probleme. Und wenn ich die MA damit konfrontiere sagen sie ,ich solle keine Welle machen. Wie würdet Ihr reagieren. Oder bin ich zu kleinkariert Beste Grüße
Community-Antworten (20)
08.10.2016 um 23:39 Uhr
wenn der AG es nicht nutzt sondern MA untereinander geht es den BR erst einmal nichts an. Das in Sozialen Medien das mit dem Datenschutz nicht so eng gesehen wird ist ja bekannt. Da kann man im Rahmen einer Betriebsversammlung mal Aufklärung betreiben. Aber ehrlich: wenn mich ein BRM hier versuchen würde zu maßregeln, würde ich mich auch aufregen. Der BR ist eben keine Betriebspolizei!
08.10.2016 um 23:58 Uhr
Naja, Maßregeln....weiß nicht ob ich/wir die MA Maßregeln. könnte man durchaus sehen. Ich sehe darin aber auch noch ein Problem, dass eben auch die Chefs in diesen Gruppen sind. Und alles mit verfolgen was die Leute untereinander so schreiben. Ich nehme es mir aber auch zu Herzen, und der Rat, mit der Betriebsversammlung und Aufklärung, finde ich eine sehr gute Idee.
09.10.2016 um 10:09 Uhr
... Und alles mit verfolgen was die Leute untereinander so schreiben. Noch einmal: Die Mitarbeiter wissen das und es ist ihnen völlig egal. Lehn dich zurück, wenn du nicht persönlich davon betroffen bist oder steig da wieder aus, wenn es dir unangenehm ist. Kein Fall für den BR!
09.10.2016 um 11:10 Uhr
Auch die Anwendung von WhatsApp durch den AG (bzw den Vorgesetzten ) für dienstliche Zwecke, unterliegt der Mitbestimmung des §87 BetrVG. Auf jeden Fall also eine Aufgabe für den BR.
09.10.2016 um 11:24 Uhr
Kannst Du das vielleicht näher erläutern? Was soll da mitbestimmt werden? Sie machen es, und niemand kann es kontrollieren. Danke
09.10.2016 um 12:03 Uhr
Und niemand kann es kontrollieren. .......eben.
Freiwillig tun die AN viel : Mehrarbeit ohne Zustimmung, erzählen was sie für Krankheiten haben, ihrer Urlaub unterbrechen usw.
Und plötzlich heißt es denn, "Sie haben doch per WhatsApp diese und jene Anweisung von ihrem Chef erhalten " und so weiter.
Dienstliches und privates gehören getrennt. Darum sollte aus meiner Sicht mit dem AG vereinbart werden, dass WhatsApp nicht für dienstliche Zwecke genutzt wird. Und wenn schon, gehört auf jeden Fall vereinbart, dass die Teilnahme auf jeden Fall freiwillig ist und bleibt, Anweisungen über den regulären Dienstweg erfolgen und Art und Umfang der Kommunikation nicht für disziplinarische Maßnahmen verwendet werden dürfen.
Mal so auf die Schnelle geschrieben - da fällt einem auf jeden Fall noch so einiges ein, was zu klären wäre.
09.10.2016 um 12:11 Uhr
Danke dir ...
09.10.2016 um 14:30 Uhr
"und Art und Umfang der Kommunikation nicht für disziplinarische Maßnahmen verwendet werden dürfen."
Und warum sollte man den Unfug der MA auch noch schützen ? Wenn Sie Persönlichkeitsrechte den Datenschutz mißachten, sollten Sie aufgeklärt werden, daß Sie das Ihren Job kosten kann. Aber nicht noch ein Läppchen drüber legen und sagen "der BR schützt Euch vor dem AG, egal was für einen Mist Ihr verzapft".
09.10.2016 um 14:44 Uhr
09.10.2016 um 14:57 Uhr
Typisch gironimo will überall ein MBR sehen. Nur weil eine Führungskraft dabei ist wird es nicht besser. Was hier passiert passiert inzwischen wahrscheinlich in jeder Firma Deutschlands. Genauso wie Facebook wo jemand den Chef als Freund hinzufügt.
09.10.2016 um 15:40 Uhr
Du solltest die Sache etwas kritischer betrachten - insbesondere wenn Außendienst dabei ist.
09.10.2016 um 17:17 Uhr
... insbesondere wenn Außendienst dabei ist. ??? Was ist bei denen Besonderes?
10.10.2016 um 00:42 Uhr
Danke euch für eure Beurteilung. Ich finde es auch ziemlich Grenzwertig, und hat nach meinem ermessen noch viel behandlungsbedarf. Da die AL diese Gruppe auch als Spionage betreiben. Und man soll es nicht glauben, aber es sind schon viele MA in die Falle getappt.(völlig Blauäugig und Naiv) Und sehr viele MA denken immer noch, dass es die Chefs gut mit einem meinen.
10.10.2016 um 02:30 Uhr
man sollte sich mal Gedanken über das Wort Spionage machen... kopfschüttel das passt eben nicht zu dem was du oben schreibst
als Bürger aus den neuen Bundesländern weiß ich noch wie uns hinterher spioniert wurde
10.10.2016 um 09:57 Uhr
Da die AL diese Gruppe auch als Spionage betreiben. Nun wird es vollkommen unklar. Welche Spionage treiben denn die AL, wenn sie sowieso in dieser komischen Gruppe sind? Erst die Außendienstler, deren besondere Rolle mir auch noch nicht erklärt wurde, jetzt die Abteilungsleiter ... Leidet ihr alle an Verfolgungswahn? Dann schaltet mal die Sch***dinger ab!
10.10.2016 um 11:20 Uhr
Handelt es sich eigentlich um dienstliche, oder um private Handys?
11.10.2016 um 17:38 Uhr
Das ist ja das unverschämte daran, dass es die Privaten Handy´s der Mitarbeiter sind. Weder hat man die MA gefragt, ob der AL die Nummern für eine Whatsappgruppe benutzen darf, noch hat man sonst wo um Erlaubnis gefragt. Die machen es einfach. Einfach eine Gruppe eröffnet mit all den Telefonnummern der MA. Manche sind sofort aus der Gruppe,und manche sind noch aktiv und posten eben viele Sachen die nichts darin zu suchen haben. Diese Gruppe besteht schon bevor es ein BR bei uns gab.
11.10.2016 um 18:06 Uhr
Da hätte ich dann in der Tat ein paar Datenschutzrechtliche Bedenken.
-
Woher hat der Arbeitgeber die Nummern? Zu welchem Zweck wurden sie diesem überlassen? Ist diese whatsapp Gruppe noch von dem Zweck angedeckt?
-
Hat der Arbeitgeber die Berechtigung die Nummern zu veröffentlichen eingeholt?
Die Antworten dürften mehr oder minder auf der Hand liegen, denke ich. Damit hat der Arbeitgeber diese Gruppen rechtswidrig eingerichtet.
11.10.2016 um 18:28 Uhr
"Damit hat der Arbeitgeber diese Gruppen rechtswidrig eingerichtet."
+1
"Diese Gruppe besteht schon bevor es ein BR bei uns gab."
Das zählt aber nicht. Ihr seit für die "Überwachung" der Einhaltung der Gesetze zuständig. Auch wenn der BR nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Wahl alles umschmeißen darf, ist er hier zuständig und darf / muß entsprechende Handlungen in die Wege leiten.
17.05.2023 um 15:22 Uhr
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