Erstellt am 10.10.2018 um 12:31 Uhr von Krambambuli
Ich würde - wenn überhaupt - einen anderen Anbieter wählen (z.B. Signal).
Und es sollte klar sein, dass hier nur allgemeine Informationen und Einladungen übermittelt werden können.
Erstellt am 10.10.2018 um 12:34 Uhr von BerlinerBaer
Whatsapp und Datenschutz passen ja schonmal gar nicht zusammen.
Erstellt am 10.10.2018 um 12:35 Uhr von ABC90
Wenn alle Mitglieder der Gruppe einverstanden sind, ist es Ok. Natürlich dürfen dort keine vertraulichen Themen besprochen werden.
Erstellt am 10.10.2018 um 14:43 Uhr von Pjöööng
Moderne Zeiten...
Früher hatte man ein Problem zu lösen und überlegte dann, mit welchem Werkzeug man dies tun kann.
Heute hat man Werkzeuge und fragt sich, welche Probleme man sich damit schaffen kann...
Welhces Ziel soll denn diese Whatsapp-Gruppe verfolgen? Ist Whatsapp dafür das richtige Werkzeug?
Erstellt am 11.10.2018 um 07:09 Uhr von Erbsenzähler
Worum geht es in dieser WhatsApp-Gruppe?
Privates? Dienstliches?
Viele Datenschützer bekommen bei WhatsApp-Gruppen (in der Firma) Panik bei dienstlicher Nutzung.
Erstellt am 11.10.2018 um 09:14 Uhr von rsddbr
"Ist es erlaubt die Azubis in die Gruppe einzuladen. Verstoßt das irgendwie gegen das neue Datenschutzgesetz?"
Ob es erlaubt ist hängt davon ab, wie ihr an die Telefonnummern der Azubis gekommen seid. Ihr braucht die Zustimmung jedes einzelnen Azubis um ihre Telefonnummern zu verwenden. Und ihr müsst sicherstellen, dass ihr diese Telefonnummern löschen könnt, wenn die Erlaubnis entzogen wird oder der Zweck zur Nutzung entfällt. Könnt ihr dies gewährleisten?
Ob es überhaupt sinnvoll ist hängt davon ab, wie ihr Informationen an die Azubis übermittelt, welche dieser Gruppe nicht beitreten. Und wenn dies gelöst ist kommt ihr sicher ganz schnell zu dem Schluss, dass eine WhatsApp-Gruppe gar nicht notwendig ist.
Erstellt am 14.10.2018 um 12:47 Uhr von dieechtePetra
Ich würde mir dringendst andere Wege für die Kommunikation suchen (egal um was es geht) !!
Es gibt schon viele Infos zur "dienstlichen Nutzung von WA" und absolut immer wird davon geschrieben daß es den rechtlichen Bedingungen nach in Deutschland / EU NIEMALS möglich ist WA für die dienstliche Nutzung zu verwenden.
Und für BR/JAV-Themen dann also schon zwei mal nicht :)