Job flöten wegen Betriebsratsmitglied
Hallo, ich war in unserer Firma ursprünglich für die Stelle des Fahrdienstleiters vorgesehen, da ich in diesem Job schon beschäftigt war, nachdem der vorherige Leiter zum Jahresende gekündigt hatte. Davor war ich seit mehr als zwei Jahren sein Stellvertreter. Nun wurde mir mitgeteilt, das für beide Positionen neue Mitarbeiter eingestellt werden sollen, da ich ja jetzt Betriebsratsvorsitzender sei, würde ich für diese Stelle ja nicht mehr in Frage kommen. Welcher Paragraf spricht gegen diese Entscheidung?
Community-Antworten (4)
26.04.2023 um 16:58 Uhr
Bist Du freigestellt oder ist der Fahrdienstleiter ein leitender Angestellter im Sinne de BetrVG? Ansonsten wäre das eine Benachteiligung wegen der Betriebsratsmitgliedschaft. Meistens ist es schwierig, das nachzuweisen, aber in Deinem Fall könnte es anders aussehen. Am besten wäre es natürlich, wenn Du diese Aussagen schriftlich hast. §78 Satz 2: Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
26.04.2023 um 17:01 Uhr
Hat der AG das genau so begründet? Auch schriftlich?
Man könnte die Anwendung von §78 BetrVG prüfen.
Satz 1 würde sich darauf beziehen, wenn man Dich z.B. vor die Wahl stellen würde. Satz 2 zielt generell auf das Benachteiligungsverbot von Betriebsräten ab.
Weniger problematisch als die richtigen Paragrafen dürfte allerdings die Nachweisbarkeit sein, dass Dein Mandat das Problem bei der Stellenbesetzung war. Die meisten AG wissen die Besetzung durch andere Bewerber durchaus zu begründen. Am einfachsten wäre es, wenn Du nachweislich besser qualifiziert wärst als die anderen.
26.04.2023 um 17:08 Uhr
Hallo, ich hatte meinem Arbeitgeber angeboten, auf die Freistellung zu verzichten, damit ich den Job als FD ausüben kann. Dann hat er gemeint, ich solle doch die Arbeit machen, die ich die ganze Zeit offiziel gemacht habe, das war die Vertretung. Ich war zuständig für den ganzen Fuhrpark. Darauf habe ich mich dann Teilfreistellen lassen
27.04.2023 um 10:52 Uhr
und gibt es das schriftlich? Wenn nicht dann mach es jetzt noch schriftlich indem Du sachlich alles aufführst und den AG mit Frist um Antwort bittest. Wenn Du die hast musst Du dir überlegen wie Du damit umgehend willst und dann halt ggfls einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder auch die Gewerkschaft einschalten.
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