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Vorschlagliste , Namen streichen ?

A
alraune
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kann man sich von einer Wahlvorschlagsliste zur Betriebsratswahl wieder streichen lassen, wenn die Liste bereits eingereicht ist. Wahlvorstand sagt nein. Kandidat will sich aber nicht mehr wählen lassen. Was kann der Kandidat tun? Hat der Wahlvorstand recht? alraune

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Community-Antworten (4)

H
haudrauf

08.10.2016 um 13:51 Uhr

Hallo, ist im Prinzip egal.Wenn der Kandidat gewählt wird,baucht er die Wahl ja nicht anzunehmen.

G
gironimo

08.10.2016 um 13:59 Uhr

Ist eigentlich die einzige Möglichkeit, die Wahl nicht anzunehmen.

Vielleicht forscht ihr mal, was zum Gesinnungswandel führte. Vielleicht die Äußerung des Chefs nach dem Motto : "Was - Sie kandidieren für den BR? Da haben Sie mich aber sehr enttäuscht. ...."

Z
Zappelmann

08.10.2016 um 14:23 Uhr

ist im Prinzip egal. NEIN. Streichen lassen ist nicht vorgesehen und damit hat der Wahlvorstand recht. Sollte er irgendwie doch gewählt werden, dann kann er die Wahl nicht annehmen und ist draußen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

H
haudrauf

09.10.2016 um 15:27 Uhr

Hallo Zappelman, Du hast natürlich recht. Ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt.Was ich ausdrücken wollte war lediglich, daß es dem Kandidaten egal sein kann.

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