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Unklarheiten bei der Betriebswahl

S
socke
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich habe da noch ein paar Fragen über die Betriebswahl! Wenn es eine Vorschlagliste gibt, und in der zwei Wochenfrist alle Arbeinehmer davon ausgehen das es eine Personenwahl gibt und deshalb nun keine Stützunterschriften leisten. Und dann gibt einer am letzten Tag eine zweite Vorschlagliste ab die mit genügend Stützunterschriften vorhanden ist. Was passiert dann? Es findet dann doch eigentlich eine Listenwahl statt, aber durch die unheilbare erste Vorschlagliste gibt es wieder nur eine! Personenwahl? Und wenn dann noch ein Antrag eines Mitarbeiters für eine Listenwahl gestellt wird, was ist dann empfehlenswert für den Wahlvorstand? Muss der Wahlvorstand den Antragannehmen? Und wenn ja braucht dann anschließend keine Wahl mehr statt finden oder? Vielen dank für die Antworten.

Naja die Vorschlagliste wurde im Wahlvorstandsbüro ausgelegt zum Eintragen, da die Mitarbeiter persönlich eine Personenwahl vorzogen. Und aus diesem Grund hat keiner Stützunterschriften gesammelt.

6.97603

Community-Antworten (3)

E
Erwin

19.07.2009 um 21:52 Uhr

@socke

Vorschlagslisten ohne die notwendigen Stützunterschriften werden nicht berücksichtig.

Wurde dann nur eine Vorschlagsliste mit den notwendigen Stützunterschriften abgegeben, werden auch nur die Kandiadten dieser Liste berücksichtigt.

C
carrie

19.07.2009 um 21:58 Uhr

@socke ...und wie kann man auch davon ausgehen, dass niemand mehr kommt, bzw es eine Personenwahl gibt?

L
Lotte

19.07.2009 um 22:02 Uhr

socke, wer eine Vorschlagsliste abgibt, benötigt doch in jedem Fall Stützunterschriften. Verstehe die Gedanken Eurer AN/Kandidaten nicht????

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