Betriebsratswahl
Dürfen Buftis = Bundes-freiwilligen-dienst-leistende an einer Betriebsratswahl teilnehmen???
Community-Antworten (1)
30.09.2016 um 13:38 Uhr
Nein Bufdis sind keine Arbeitnehmer nach dem §5 BetrVG können also nicht gewählt werden und nicht wählen.
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
ÄlterFalls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei
Verlegung der Betriebsratswahl - Ist das möglich?
ÄlterUnsere Betriebsratswahl müsste eigentlich am 21.03. stattfinden. Da dieser Termin jedoch direkt vor dem Ende des Tarifvertrages liegt, möchte ich die Betriebsratswahl auf Ende April verlegen. Ist
Betriebsteile - Muss dieser Beteiligungsbeschluss vor jeder Betriebsratswahl neu gefasst werden?
ÄlterHallo, nach dem BetrVG § 4 Abs. 1 Satz 1 besteht die möglichkeit, dass die Mitarbeiter7-innen des Betriebsteils beschliessen, dass sie sich an der Betriebsratswahl im Hauptbetrieb beteiligen wollen
Betriebratswahl anfechtbar, wenn Teilzeit/Minijobler während Wahl nicht im Haus?
ÄlterWährend unserer Betriebsratswahl vor 1,5 Jahren waren im Wahlzeitraum einige Mitarbeiter (Teilzeit, Minijob) nicht im Betrieb. Grund: dienstplanmäßig frei. Ist die Betriebsratswahl anfechtbar? Thesen