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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwerbehindertenvertretung und Betriebsratsmitglied gleichzeitig

K
krokodil
Sep 2022 bearbeitet

Hallo, Ihr Wissenden Bei uns ist die SBV gleichzeitig auch BR Mitglied.Dieses Mitglied wird ganz normal als BR geladen. Jetzt unterschreibt er aber auf der Teilnehmerliste immer in der Spalte SBV. Wenn es um SBV Sachen geht dann spricht er im BR als SBV, bei den Abstimmungen stimmt er dann als BR ab. Meine Frage , wenn er auf der Teilnehmerliste als SBV unterschreibt, darf er dann im BR mit abstimmen ? Muss er sich vor der Sitzung entscheiden als was er teilnimmt ? Wenn er sich für SBV entscheidet,muss dann für ihn ein Ersatzmitglied nachgeladen werden? Vielen Dank schon mal im vorraus.

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Community-Antworten (4)

R
Relfe

19.09.2022 um 14:38 Uhr

er hat zwei Funktionen inne und nimmt auch in Doppelfunktion teil (was ja nicht ungewöhnlich ist, das BRM+SBV eine Person ist) Korrekterweise würde er beides eintragen. Solange er anwesend ist, darfst du kein EBRM laden, außer er wäre rechtlich verhindert. Dann darf er aber auch SBV nicht teilnehmen, soweit er persönlich betroffen ist. Er müßte die Sitzung verlassen und Du lädst die Stellvertretungen.

U
UdoWoe

19.09.2022 um 16:24 Uhr

Ich bin SBV und BR. Da sehe ich auch keine Konflikte. Ich unterschreibe auch immer an beiden Stellen. Also als SBV und als BR-Mitglied. Als SBV habe ich nur Rederecht. Als BR-Mitglied kann ich mitabstimmen. Somit stehe ich als SBV auch besser dar.

D
dieschi

20.09.2022 um 09:44 Uhr

Ich bin "noch" SBV und BR. Ich trage mich als BRV ein und SBV nur dann zusätzlich wenn es auch um Themen der SBV geht.

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