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Kündigung unter schwierigen Rahmenbedingungen

B
BRontour
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Mitarbeiterin (26 J.) wurde im Dez. 2015 über ZA eingestellt. Per 17.05.16 dann von unser Fa. übernommen - befristet bis 16.05.17. Was man wissensollte: MA ohne Schulabschluss, schwieriges soziales und finanzielles Umfeld. War unserem AG weitgehend bekannt. Bei dem Arbeitsvertrag wurde keine Probezeit festgeschrieben! Jetzt hat sich die Kollegin offiziell bei ihrem Vorgesetzten schriftlich krank gemeldet und in psychische Behandlung gegeben. Begründung: Zu hoher psychischer Druck! Dauer noch nicht absehbar. AG will jetzt kündigen. Frage: Im Rahmen der Probezeit > 14 Tage oder ordentlich > 4 Wochen Innerhalb unseres BR sind die Meinungen und Vorgehensweise noch differenziert. Erfahrungswerte?

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Community-Antworten (3)

M
Moorhuhn

28.09.2016 um 16:15 Uhr

Hallo, bei einem befristet Vertrag hängt das alleine an den Kündigungsregeln die im Vertrag ferstgeschrieben sind ab. Gibt es beispielsweise keine kann auch nicht vor dem 16.05.17 ordentlich gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen ist nur gültig, wenn im Arbeitsvertrag auf sie verwiesen wird. Auch eine Probezeit muss ausdrücklich im Vertrag erwähnt sein!

G
ganther

28.09.2016 um 18:02 Uhr

wenn eine Kündigung möglich sein sollte, ist das Problem eher der noch nicht bestehen Kündigungsschutz nach dem KSchG

G
gironimo

28.09.2016 um 19:35 Uhr

Da solltet ihr vielleicht gar nicht erst warten, bis die Anhörung kommt, sondern gleich den AG an seine soziale Kompetenz erinnern. Vielleicht habt ihr Vorschläge , wie man dem Kollegen helfen kann.

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