Neuwahlen trotz noch nicht abgeschlossener Betriebsvereinbarung oder kann man das bis zum Abschluss der BV verschieben?
Hallo allerseits,
Ein BR Mitglied ist von seinem Amt zurück getreten, wir haben keine Nachrücker mehr, sind aber mit den AG noch in Verhandlung über 2 Betriebsvereinbarung, Muss sofort neu gewählt werden oder kann man das bis die Betriebsvereinbarungen abgeschlossen sind, verschieben?
Wir sind jetzt nur noch zu 4 im Gremium, anstatt regulär 5.
Wenn komplett neue in den BR gewählt werden , ist das Problem das diese nicht die nötigen Schulungen hatten und nicht wissen was sie wie mitbestimmen können.
Community-Antworten (3)
28.09.2016 um 12:21 Uhr
Der BR besteht ja bis zur Neuwahl weiter. Also warum nicht die Verhandlungen fortsetzen ? Und je nach Zeitplan kann die Vereinbarung dann entweder noch der alte, oder schon der neue BR verabschieden.
28.09.2016 um 14:35 Uhr
Tach auch Colonia, daß keine Ersatzmitglieder/Nachrücker mehr vorhanden sind,ist nicht der entscheidende Punkt. Es kommt ausschließlich darauf an,ob der BR noch die erforderliche Anzahl der Mitglieder hat. Drei,fünf,sieben neun u.s.w.Erst wenn diese Anzahl unterschritten wird, sind Neuwahlen durchzuführen.Vergleich : §13 Abs.2 Nr.2 BetrVG. Im übrigen gilt das,was celestro geschrieben hat.
29.09.2016 um 12:43 Uhr
Ja, ihr habt unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen. Der kümmert sich dann um die Neuwahlen. Und das kann dann schon eine ganze Weile dauern, ggf. brauchen die Leute dort Schulungen, haben zum Jahresende Urlaub geplant, etc. Es kann dann schon ein gutes halbes Jahr oder länger dauern, bis wirklich gewählt wird.
Schaut Euch einfach mal die Ablaufhilfen zu den regulären Wahlen an, die im Netz so zu finden sind. Die Zeitpläne dort sind, soweit ich mich erinnere, üblichwerweise auf min. 5 Monate ausgelegt.
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