Erstellt am 27.09.2016 um 17:41 Uhr von Pjöööng
Entsteht ein neuer Betrieb oder werden die Kollegen der Schwesterfirma in den bestehenden Betrieb eingegliedert?
Erstellt am 27.09.2016 um 17:51 Uhr von ChristianPfalz
sobald ihr fusioniert habt, habt Ihr kein Amt mehr als BR ,somit müsst Ihr einen neuen Wahlvorstand bestellen mindest.3 und eine Wahl vorbereiten ,nach § 14 BetrVG. vereinfachtes Wahlverfahren.
Den Wahlvorstand könnt ihr auch nach §17 BetrVG bestellen. oder Ihr als BR`s übernimmt auch gleich die Aufgabe des Wahlvorstands.Würde ich euch sogar empfehlen.
Erstellt am 27.09.2016 um 19:28 Uhr von Catweazle
Christian) wie kann der BR einen Wahlvorstand bestellen? Vor der Fusion ist er wohl kaum für den anderen Betrieb zuständig und nach der Fusion gibt es ihn, deiner Meinung nach, nicht mehr. Ich finde deine Aussage, dass der BR mit dem Zeitpunkt der Fusion aufgelöst ist, sehr mutig. Es ist wohl eher so, dass der BR zumindest ein Übergangsmandat hat.
Erstellt am 27.09.2016 um 19:33 Uhr von bluesupporter
Es entsteht eine gemeinsame neue Firma.
Erstellt am 27.09.2016 um 19:38 Uhr von ChristianPfalz
Übergangsmandat nach 613a BGB, ist eigentlich nur dafür gedacht, dass, wenn sich eine Firma Teilt, und da würde ich sowieso einen Fachmann einschalten.
Denn der 613a BGB ist auch nicht ohne. Möglich ja, aber bei einer größe von 26 und 15 Mitarbeiter, würde ich es nicht komplizierter machen wie nötig. Solange an euren AV nichts ändert ,warum soll man sich mehr Arbeit machen als nötig.
Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren
Erstellt am 27.09.2016 um 19:43 Uhr von ChristianPfalz
@ Catweazle
§ 16 (1) 1 BetrVG
Der BR bestellt 10 Wochen vor Ablauf einen Wahlvorstand
Erstellt am 27.09.2016 um 19:45 Uhr von ChristianPfalz
Entsteht eine komplett neue Firma. Mit Namen und GF. Und euer Arbeitsvertrag wird auch geändert. Dann empfehle ich von vornerein ,euch einen Fachanwalt zu raten zu ziehen. Alles andere wäre ziemlich riskant
Erstellt am 27.09.2016 um 19:53 Uhr von ChristianPfalz
sehr nützlich für euch wäre auch der § 111 BetrVG Betriebsänderung
Hier bei WAF gibt es auch Muster BV ,glaube auch schonmal darüber (Fusion) hier gelesen zu haben.
Erstellt am 27.09.2016 um 22:59 Uhr von celestro
"Übergangsmandat nach 613a BGB, ist eigentlich nur dafür gedacht, dass, wenn sich eine Firma Teilt,"
Schon die ersten Worte des § sollten Dir deutlich machen, das dies Unsinn ist:
"Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein."
Es kann also neben einem Teil des Betriebes auch einfach der komplette Betrieb auf einen anderen Inhaber übergehen.
Erstellt am 28.09.2016 um 08:03 Uhr von gironimo
Lest doch mal die Kommentare zum Paragraph 21a und b BetrVG - vielleicht im Fitting.
Erstellt am 28.09.2016 um 10:12 Uhr von Tester
Es findet also eine Verschmelzung nach UmwG statt?
Was sagt denn der Verschmelzungsvertrag zu den Folgen für die Arbeitnehmervertretung ( siehe § 5 I Nr. 9 UmwG)?
Ist euch der Verschmelzungsvertrag bzw. sein Entwurf rechtzeitig zugeleitet worden (§ 5 III UmwG)?
Erstellt am 28.09.2016 um 15:59 Uhr von ganther
die wichtigste Frage ist noch immer nicht beantwortet: was geschieht mit dem BETRIEB und ändert sich die BETRIEBSSTRUKTUR?
Erstellt am 28.09.2016 um 16:06 Uhr von Tester
Das UmwG interessiert nicht, was mit dem Betrieb passiert, sondern mit den Rechtsträgern.
Für die betriebsverfassungrechtliche Beurteilung is natürlich wichtig, was mit dem Betrieb passiert, aber diese Frage muss sich eben bei einer Verschmelzung auch der Arbeitgeber beantwortet haben, weil eben dies im Verschmelzungsvertrag stehen muss.
Erstellt am 28.09.2016 um 16:15 Uhr von ganther
"....aber diese Frage muss sich eben bei einer Verschmelzung auch der Arbeitgeber beantwortet haben, weil eben dies im Verschmelzungsvertrag stehen muss."
Fast... der Verschmelzungsvertrag beschreibt etwas. Das ist betriebsverfassungsrechtlich zu beurteilen und daraus ergeben sich auch die Folgen für das Schicksal des BR...
daher ja mein Hinweis: ich muss wissen was mit Betrieb und Struktur ist um es beurteilen zu können
Erstellt am 28.09.2016 um 16:34 Uhr von Tester
Wenn ich merke, dass Beteiligte nicht sicher zwischen Betrieb, Firma und Rechtsträger unterscheiden bzw. vielleicht auch noch gar nicht die entscheidenden Informationen haben, versuche ich Ihnen etwas zu geben, woran sie sich entlanghangeln können.
Also rate ich, mir erstmal anzugucken, was der Arbeitgeber denkt, der hat sich da im Idealfall Gedanken zu gemacht und juristische Expertise eingeholt. Dann kann ich beurteilen, ob das richtig ist.
Bevor ich beurteilen kann, ob das, was der Arbeitgeber denkt, richtig ist, muss ich aber erstmal überhaupt wissen, was der Arbeitgeber denkt.
Ohne Verschmelzungsvertrag der dem BR vorliegt und den er dann prüfen kann, wird das nichts mit der Verschmelzung...
Erstellt am 28.09.2016 um 16:56 Uhr von ganther
jetzt drehen wir uns im Kreis und wir sind eigentlich nicht auseinander....
Ich muss wissen was mit Betrieb und Struktur ist um es beurteilen zu können! Diese Fakten brauche ich für eine Antwort und ja der BR kann dafür in den Vertrag schauen. Aber auch der beantwortet die Frage nicht abschließend....
Erstellt am 28.09.2016 um 20:08 Uhr von bluesupporter
Hallo,
der Verschmelzungsvertrag ist eingefordert. Mal sehen was sich daraus ergibt. Bisher gab es ja auch nur eine kurze Info, daß es so angedacht ist .
Unklar war eigentlich nur, wann die nächste BR-Wahl stattfinden muss. Eben jetzt schon, oder aber erst 2018 und bis dahin führt der alte BR weiter inclusive den neuen Mitarbeiter.
MfG
Erstellt am 29.09.2016 um 00:12 Uhr von paula
da die Frage nicht so einfach ohne die entscheidenden Fakten zu beantworten ist, mein Vorschlag: besorgt euch Sachverstand in Form eines guten Anwalts