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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

80% Hybrid Sitzung - Ersatzmitglieder werden nicht mehr eingeladen

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R. Satz Steller
Apr 2023 bearbeitet

80% unserer BR-Sitzungen sind in hybrid. Somit bekommen wir Ersatzmitglieder keine Einladung und haben auch keinerlei Funktionen mehr. Selbst die Mitarbeiter im Home-Office melden sich von zu Hause an. Also wozu noch Ersatzmitglieder? Damit Sie einmal im Jahr beim BR Urlaubsvertretung machen, und dann ist diese Sitzung ist auch noch Online.

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Community-Antworten (7)

K
Kehler

24.04.2023 um 11:06 Uhr

Wir brauchen unsere Ersatzmitglieder weil ständig BRM die Firma verlassen. Wahrscheinlich werden wir dieses Jahr neuwahlen durchführen müssen. Aber das ist das Los der Ersatzmitglieder, deshalb auch das Wort "Ersatz".

Man kann auch von seinem Amt zurücktreten, auch als Ersatzmitglied.

M
Muschelschubser

24.04.2023 um 11:34 Uhr

Was ändert es für Euch?

Vor Beginn der Pandemie gab es keine Hybrid- oder virtuellen Sitzungen. Bei zeitweiliger Verhinderung wurden Ersatzmitglieder nachgeladen, also in erster Linie bei Krankheit oder Urlaub. Oder ein ordentliches Mitglied erklärt gegenüber dem Vorsitzenden, dass er betrieblich verhindert ist.

Die Gründe für eine zeitweilige Verhinderung sind bei virtuellen Sitzungen im Grunde genommen die selben. Es sollte für Euch also keinen entscheidenden Unterschied machen.

Das einzige was man hinterfragen könnte ist, ob man bei 80% immer noch davon sprechen kann, ob der Präsenzsitzung grundsätzlich der Vorrang eingeräumt wird und ob man sich damit evtl. an anderer Stelle Probleme schafft.

Aber nochmal, das dürfte für Euch Ersatzmitglieder keinen Unterschied machen. Denn selbst wenn man Präsenzsitzungen machen würde, und dem einen oder anderen würde die Anfahrt unzweckmäßig erscheinen, dann kann es sein dass das nicht als zeitweilige Verhinderung gilt und Ihr somit trotzdem nicht zur Sitzung geladen werdet.

Und trotzdem sind Ersatzmitglieder enorm wichtig. Die Fluktuation ist hoch, und bei uns rutscht Erfahrungsgemäß mindestens die Hälfte der gewählten Ersatzmitglieder im Laufe der Amtszeit in den Betriebsrat auf. Und es sichert aussagekräftige Beschlüsse auch in Urlaubszeiten, da mit ausreichender Personenzahl ein umfassender Austausch mit z.T. kontroversen Diskussionen stattfinden kann. Der Blickwinkel von eher selten anwesenden Personen kann da auch mal sehr wertvoll sein.

T
Thomas63

24.04.2023 um 12:48 Uhr

Bei Ausfall eines BRs muss ein Ersatzmitglied nachgeladen werden egal wie die Sitzung abgehalten wird. Wenn halt kaum einer Ausfällt ist es egal wie die Sitzung abgehalten wird. So einfach gehen Online oder Hybrid Sitzungen nicht mehr. Dazu braucht man eine GO in der das Geregelt ist. Bei Hybrid sitzt doch auch ein Teil im Werk, was hindert daran sich dazuzusetzen. In Coronazeiten haben wir unseren Nachrückern Laptops besorgt damit sie sich wie alle Einzeln in verschiedenen Räumen setzten konnten und an der Sitzung teilnehmen konnten. Wir machen fast jede Woche eine BR-Sitzung mit einem 11er Gremium und bei 3 von 4 Sitzungen sind Nachrücker dabei.

NB
nicht brauchen

24.04.2023 um 13:01 Uhr

Die Ersatzmitglieder sind was sie sind: Ersatz.

Bei Urlaub, Krankheit (wenn das BR nicht teilnimmt), Schulung usw. kommt man zum Zug. Aufgaben oder Funktionen der Ersatzmitglieder sind natürlich schwierig. Funktionen kann man nicht vergeben, da bei vollständigem Gremium die EM raus sind. Bei Aufgaben ist es ähnlich. Einfach bis zur nächsten Wahl warten und dann hoffentlich gewählt werden.

M
Muschelschubser

24.04.2023 um 13:04 Uhr

"Bei Hybrid sitzt doch auch ein Teil im Werk, was hindert daran sich dazuzusetzen."

Ich hoffe, Du meinst ausdrücklich die rechtmäßig nachgeladenen Ersatzmitglieder und niemanden, der sich rein informativ dazu setzen will. ;-)

Denn §30 (2) Satz 3 berechtigt zur Teilnahme an einer hybriden Sitzung, wenn "sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt keine Kenntnis nehmen können".

Wenn niemand zeitweilig verhindert ist, dann wäre man als Ersatzmitglied ein solcher "Dritter". Und Beschlüsse wären angreifbar, da gegen das Nichtöffentlichkeitsgebot der Sitzung verstoßen wird. Kommt das Ersatzmitglied dann (rein hypothetisch natürlich) noch auf die Idee mit abzustimmen, sind die Beschlüsse sogar von vorn herein nichtig.

Was Ihr unter dem Deckmantel von "Das sieht doch eh keiner" macht, ist natürlich Eure Sache... und Euer Risiko.

Aber wie gesagt, ich unterstelle mal dass Du von den rechtmäßig geladenen EBRM sprichst.

G
GabrielBischoff

24.04.2023 um 15:42 Uhr

80% unserer BR-Sitzungen sind in hybrid. Somit bekommen wir Ersatzmitglieder keine Einladung und haben auch keinerlei Funktionen mehr.

Was war in Präsenz anders?

Selbst die Mitarbeiter im Home-Office melden sich von zu Hause an.

Gerade die doch!

Also wozu noch Ersatzmitglieder?

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__25.html

T
Thomas63

24.04.2023 um 16:16 Uhr

@Muscherschubser Natürlich nur die rechtlich nachgeladenen. Ansonsten wären die Beschlüsse ja genauso angreifbar als wenn ich niemanden bei Ausfall nachlade.

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