AG öffnet Schränke, um zu kontrollieren, ob aufgeräumt ist!
Im Beisein des Hausmeisters, der seit neusten Betriebsratsvorsitzender ist, öffnete der AG in den Schulferien in den Klassen Schränke und Regale und fotografierte den zum Teil nicht sortierten Inhalt. Diese Fotos legte er in einer Konferenz vor und verlangte Ordnung..... Es handelte sich um Ablagen von Schulbüchern, Heften, Kopien, Bastelmaterial und Anschauungsmaterial, wozu während der Schulzeit nicht grundsätzlich Zeit ist, immer wieder auszusortieren. Der "Hausmeister" informierte bei der Begehung den AG - wider besseren Wissens- NICHT darüber, dass die Lehrer am Ende der Ferien grundsätzlich am letzten Wochenende zum Aufräumen und teils Putzen kommen!
Community-Antworten (14)
23.04.2023 um 15:35 Uhr
und die Frage lautet? Oder wolltest Du uns das einfach nur mal mitteilen?
23.04.2023 um 20:44 Uhr
Wenn es die eigenen verschließbaren Schränke sind, bedarf es einen Beschluss des BA.
Wenn jetzt aber gesagt wird, die Ablage muss nach einem gewissen System erfolgen ist dass eine Arbeitsanweisung und wäre Erachtens nach „Ordnung im Betrieb“ und ist Mitbestimmungspflichtig
23.04.2023 um 23:50 Uhr
warum der BA zuständig ist, verräts du uns sicherlich....
nicht personalisierte Schränke kann der AG jederzeit öffnen, falls das dein Problem sein sollte
24.04.2023 um 03:52 Uhr
Die Frage lautete einmal, ob der Betriebsratsvors. so handeln darf - wider besseren Wissens - indem er mit dem oder für den AG - die Schrank Inhalte fotografiert, ohne diesem zu sagen, wann diese sortiert werden...... Was ist ein BA?
24.04.2023 um 10:07 Uhr
Der AG sollte es eigentlich besser als der BRV wissen wann und was seine Leute arbeiten. Und wenn der AG eine andere Person in seinem Auftrag schickt ist es dem AG sein Problem und nicht die des BRV. War er als BRV oder als Hausmeister unterwegs?
24.04.2023 um 15:32 Uhr
Für mich klingt das ein bisschen so als wäre hier dicke Luft, weil der Hausmeister die Lehrer nicht in Schutz genommen hat und eventuell auch aus seiner Position als BRV was anderes erwartet wurde. Auf der Ebene nachvollziehbar.
Wenn ich das richtig verstehe handelte es nicht um Ablagen für persönliche Dinge, sondern um Lager für Betriebsmaterial.
24.04.2023 um 16:18 Uhr
@Emarto511 "Im Beisein des Hausmeisters, der seit neusten Betriebsratsvorsitzender ist, öffnete der AG...." "Die Frage lautete einmal, ob der Betriebsratsvors. so handeln darf - wider besseren Wissens..." Warum wider besseren Wissens? Der AG hat gehandelt und der Hausmeister ist dabei oder vielleicht der BRV (je nachdem in welcher Funktion er dort war). Was soll da wider besseren Wissens gewesen sein? Wenn wir davon ausgehen, dass es kein personifizierter Schrank war, dann darf der AG rein sehen und dann darf selbst der BRV dabei sein. Man könnte es sogar positiv sehen. Der BR ist eingebunden obwohl es nicht sein müsste
24.04.2023 um 23:00 Uhr
Letztendlich hat der AG einen Sauhaufen vorgefunden.Wodrin besteht nun das Problem, einfach die eigenen Schränke/Schubladen zu sortieren, ohne gleich nach Ausreden zu suchen?!
24.04.2023 um 23:38 Uhr
@ Emarto511 Antworten von @Junge muss man nicht unbedingt lesen.
24.04.2023 um 23:44 Uhr
Man sollte sich lieber auf Antworten der arbeitenden Bevölkerung konzentrieren, ergibt mehr Sinn oder meinst Du nicht? ;-)
24.04.2023 um 23:47 Uhr
Antworten von @Junge muss man nicht unbedingt lesen. .........oder drauf eingehen.
24.04.2023 um 23:51 Uhr
Nur tust Du das selber die ganze Zeit ...
25.04.2023 um 00:02 Uhr
Ich sehe das mal wie folgt: https://www.bewerbungen.de/berufsleben/ueberwachung-am-arbeitsplatz/
25.04.2023 um 00:14 Uhr
Wo soll hier eine Überwachung vorliegen?
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