Abwahl Wahlleiter
Hallo Zusammen,
Kann der Wahlvorstand den Vorsitzenden abwählen aufgrund mangelnden vertrauen?
Community-Antworten (1)
22.04.2023 um 01:13 Uhr
Eine solche Abwahl ist im BetrVG nicht vorgesehen.
"Das Amt endet mit der Wahl des Wahlleiters in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats. Eine vorzeitige Abberufung des Wahlvorstands oder einzelner seiner Mitglieder, etwa durch den noch amtierenden Betriebsrat, ist unzulässig. Im Fall von Pflichtverletzungen des Wahlvorstands ist lediglich seine arbeitsgerichtliche Ersetzung auf Antrag des Betriebsrats von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zulässig (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)."
aus:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Ein-paar-Fakten-zum-Wahlvorstand~.html
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