Erstellt am 20.04.2023 um 11:55 Uhr von RudiRadeberger
Du Meine Güte....
Nachrücken "möchte" also keiner. Soso. Warum hat man sich dann seinerzeit aufstellen lassen? Ist aber auch egal, denn aufgerückt wird automatisch. Das heißt, scheidet ein BR-Mitglied aus, wird der erste Nachrücker automatisch zum BR-Mitglied. Sollten dann alle nachgerückten BR-Mitglieder zurücktreten und ihr seid dann dadurch weniger als 5 - müssen unverzüglich Neuwahlen eingeleitet werden.
Erstellt am 20.04.2023 um 11:56 Uhr von RudiRadeberger
"aber was mache ich bis dahin?"
Bis dahin bleibt der alte BR im Amt.
Erstellt am 20.04.2023 um 13:06 Uhr von xyz68
"aber was mache ich bis dahin?"
Tief durchatmen und Ruhe bewahren.
Wie viele Mitglieder seid ihr aktuell noch im BR?
die MA die gekündigt haben, sind erst aus dem BR raus, wenn sie aus dem Betrieb ausgeschieden sind oder aktiv aus dem BR austreten.
ggf. schnellstmöglich Schulung besuchen?
Habt ihr noch einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter?
.... und bleiben die beiden, oder gehören sie zu denen die gehen?
Ihr benötigt unbedingt einen Vorsitzenden, ansonsten werdet ihr handlungsunfähig, da der AG keinen Ansprechpartner hat.
Wie RudiRadeberger schreibt: solange ihr zu 5 seid und einen BRV habt, alles ok.
Wenn ihr weniger werdet müsst ihr den Wahlvorstand bestellen.
Erstellt am 20.04.2023 um 13:55 Uhr von Sandra Klecks
Vorsitzende und Stellvertreter sind beide ausgetreten . Die einzigen die etwas Ahnung hatten. Wir sind nur noch zu zweit.
Danke erstmal für die schnellen Antworte n! Versuche jetzt erstmal Ruhe zu bewahren und irgendwie die Neuwahlen zu organisieren.
Erstellt am 20.04.2023 um 14:15 Uhr von GabrielBischoff
Das ist der Plan. Auf Basis des §22 BetrVG führt ihr die Geschäfte weiter als "Rumpfbetriebsrat", bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist. Ist natürlich hartes Brot, direkt am Anfang der Amtszeit sowas durchmachen zu müssen.
Wahlvorstand einsetzen, nächster Versuch wird besser. :)
Erstellt am 20.04.2023 um 15:24 Uhr von nicht brauchen
Zuallererst mal die Nachrücker gemäß Reihenfolge nachrücken lassen. Wenn diese erklären sie treten zurück, dann prüfen ob genug BR noch da sind. Dann Neuwahlen einleiten. BR bleibt handlungsfähig bis zur konstituirenden Sitzung.
Erstellt am 20.04.2023 um 15:47 Uhr von xyz68
Und unbedingt einen Vorsitzenden wählen. Der Arbeitgeber kann euch im Zweifel ignorieren. Ihr müsst ihm seinen Ansprechpartner mitteilen. Selbst wenn ihr nur zu Zweit bleiben solltet. Schreiben an AG.