Hallo, wir möchten neu wählen, bzw neuen Stellvertreter und Schriftführer, da sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Wie ist das gesetzlich vorgesehen? Danke
Erstellt am 15.04.2023 um 13:25 Uhr von celestro Der BRV setzt die Abwahl und Neuwahl der beiden Personen auf die Tagesordnung und dann macht man das.