gerne würde ich von den hier anwesenden Betriebsratskollegen erfahren, wie sie die Situation einschätzen - vorab eine kurze Schilderung:
In unserem Unternehmen ist jemand seit 2010 beschäftigt (2010 erfolgte der Ausbildungsbeginn, nach der Ausbildung, 2013, die unbefristete Übernahme) - beschäftigt sind wir nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe.
Diese Person zieht es nun in Erwägung, ihren Arbeitsplatz zu kündigen (wegen Umzug) - die Kündigung soll zum 1.01.2017 erfolgen.
Meine Fragen:
- Zählt die Ausbildungszeit mit zur Betriebszugehörigkeit?
- Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden? 6 Wochen? 3 Monate?
- Bis wann muss die Kündigung somit dem Arbeitgeber zugegangen sein?
- Ist es sinnvoll, die Kündigung bereits jetzt mit Datum zum 1.01.2017 auszusprechen?
- Besteht dann die Gefahr, dass der Arbeitsgeber das Arbeitsverhältnis früher beendet?
Für die Hilfestellung möchte ich mich bereits herzlich im Voraus bedanken!
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