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Versand einer Schulungserinnerung mit Liste aller "Delinquenten"

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radschlaeger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir müssen verpflichtende Schulungen absolvieren und werden bei dem ein oder anderen Training stark unter Druck gesetzt. In diesem Fall wurde 10 Tage vor Fälligkeit des Trainings eine "Erinnerung" geschickt, die im Anhang eine für jeden lesbare Datei mit allen Delinquenten, also denen, die das Training noch nicht absolviert hatten, enthielt. Diese Erinnerung wurde in UK aufgesetzt und an alle bösen Mitarbeiter in Europa, Afrika und dem Mittleren Osten sowie deren Vorgesetzten geschickt. Ist das statthaft? Für meine Begriffe wird hier ein überflüssiger, vllt. sogar rechtswidriger Druck aufgebaut.

1.562015

Community-Antworten (15)

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Pjöööng

26.09.2016 um 17:33 Uhr

Ganz einfache Frage: Muss jeder der Angeschriebenen wissen, wer sonst noch die Schulung nicht gemacht hat?

Höchstvermutlich nein!

Dann besteht kein Grund, diese Daten zu übermitteln! Und damit ist diese Übermittlung unzulässig.

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RoterFaden

26.09.2016 um 18:22 Uhr

Wahrscheinlich war es schlicht einfacher ALLE anzuschreiben anstatt die fehlenden Teilnehmer herauszusuchen!?

Warum setzt euch das eigentlich so unter Druck? Wenn die Schulung jeder machen muss, ist das doch jetzt auch nichts soo geheimnisvolles, wenn sichtbar ist wer noch fehlt, oder?

Gibt es eine Deadline, bis wann die Schulungen durch sein müssen?

Ist doch sicher auch während der Arbeitszeit, die Teilnahme wird also "bezahlt"?

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Pjöööng

26.09.2016 um 18:35 Uhr

Zitat (RoterFaden): "Wahrscheinlich war es schlicht einfacher ALLE anzuschreiben anstatt die fehlenden Teilnehmer herauszusuchen!?"

Ändert das etwas an der rechtlichen Beurteilung?

Zitat (RoterFaden): "Wenn die Schulung jeder machen muss, ist das doch jetzt auch nichts soo geheimnisvolles, wenn sichtbar ist wer noch fehlt, oder?"

Spielt das für den Datenschutz irgendeine Rolle?

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radschlaeger

26.09.2016 um 18:43 Uhr

Nun, die Schulung ist Pflicht und muss bis zum 30.09. absolviert werden. Die Frage ist für mich, ob es als Legitimation für das Unternehmen ausreicht, die eMail nur an die Delinquenten und die Chefs zu schicken, um "fein raus" zu sein. Ich selber halte es für fragwürdig, da dies ein größerer Personenkreis (mehr als 3.300 MA, davon mind. 77 in Deutschland, die unseren BR betreffen) ist, der ggf. auch ein Mobbing lostreten könnte.

P
Pickel

26.09.2016 um 18:56 Uhr

Von Seiten des AG lese ich nur von einer reichlich unspektakulären Liste, wer an einer Schulung teilgenommen hat und bei wem die noch aussteht.

Du machst dann die Gleichung auf, diese Personen seien als Delinquenten bzw. als "böse Mitarbeiter" stigmatisiert. Aus deinem Text geht aber mit keinem Wort hervor, dass der AG diese Botschaft mitsendet. Bist du dir sicher, dass nicht du das Problem bist?

P
Pjöööng

26.09.2016 um 19:14 Uhr

Es besteht keinerlei Rechtfertigungszwang wenn man für den Umgang mit personenbezogenen Daten die Einhaltung des Datenschutzes verlangt!

Es gibt eine Reihe von Grundsätzen für den Umgang mit personenbezogenen Daten, z.B. den Grundsatz der Datensparsamkeit und den Grundsatz der Zweckbindung. Beide Grundsätze werden hier verletzt! Damit ist diese Form der Verarbeitung rechtswidrig!

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ChristianPfalz

26.09.2016 um 19:50 Uhr

Du sagtest , das der Hauptsitz in United Kingdom ist, und auch sonst ein Weltweitunternehmer. Da ist die Frage, nach welchem Recht man da schauen kann und soll. EU -Asien-UK-Afrika? Welche Art Geschäftsführung unterliegt Ihr. Ich vermute mal sehr stark, dass es sich bei euch um Internet-Software oder der gleichen handelt. Wie ist eure Firma in Deutschland eingetragen. Ist es das erste mal das solch ein Schreiben an euch und an den Rest des Unternehmen versendet wurde, oder passiert das des Öfteren. Vielleicht kennt der Zuständige Sacharbeiter die Rechtslage nicht oder er hat eine Vertretung ,die das zum ersten mal gemacht. Manchmal ist gar kein böser Hintergedanke dabei, einfach nur ein Missgeschick. Ich würde es mal Hinterfragen, steht euch ja als BR zu bei der jeweiligen Person nach zu Fragen, und dann über die Rechtslage in Deutschland informieren.

Nur Namen ist auch schon Verletzung des Datenschutzes und Persönlichkeitsrecht,oder liegt da noch ein Toleranzbereich? Beste Grüße

G
gironimo

26.09.2016 um 20:15 Uhr

Hat denn der BR bei den Schulungen überhaupt in irgendeiner Weise mitbestimmt?

Paragraphen 96- 98 BetrVG sei genannt.

P
Pjöööng

26.09.2016 um 20:39 Uhr

Zitat (ChristianPfalz): "Da ist die Frage, nach welchem Recht man da schauen kann und soll. EU -Asien-UK-Afrika?"

Na, nach welchem wohl? Welches Recht könnte in Deutschland Anwendung finden?

Zitat (ChristianPfalz): "Wie ist eure Firma in Deutschland eingetragen."

Wieso spielt das eine Rolle?

Zitat (ChristianPfalz): "Nur Namen ist auch schon Verletzung des Datenschutzes und Persönlichkeitsrecht,oder liegt da noch ein Toleranzbereich? "

Wie ist denn derToleranzbereich des Datenschutzes definiert?

C
ChristianPfalz

26.09.2016 um 20:48 Uhr

Natürlich unterliegt des dem deutschen Recht! Dennoch ,haben die Engländer nicht die selben Regeln und Gesetze wie in Deutschland. Und wenn der Engländer ( Ich nehme mal an, das es ein Engländer war) die Gesetzlage in Deutschland nicht kennt und versendet es nach UK Recht, dann kann und sollte man ihm nicht gleich einen Strick daraus drehen. Zu Punkt 2 Ist hier unrelevant ,hatte mich nur persönlich interessiert.

Zu Punkt 3 Manche Arbeiter in sehr vielen Unternehme müssen Namensschilder tragen ( Vor und Nachnamen- Manche nur Nachnamen und andere nur Vornamen). Und da vermute ich mal sehr stark, dass es einen Toleranzbereich gibt. So genau habe ich mich mit Datenschutz noch nicht befasst. ( Noch nicht)

P
Pjöööng

26.09.2016 um 21:18 Uhr

Es geht hier doch nicht darum, irgendwem "einen Strick zu drehen", sondern darum, dass der Datenschutz eigehalten wird!

Was die Namensschilder mit dieser Liste zu tun haben, kann ich nicht nachvollziehen.

C
ChristianPfalz

26.09.2016 um 22:52 Uhr

Nu wirst aber anstrengend. ;-)

Die Namensschilder waren auf meine erste Frage -siehe oben- bezogen. Ob es eine Toleranzgrenze diesbezüglich gibt? Darauf Habe ich nur Deine Frage beantwortet-siehe oben- wie ist denn die Toleranzgrenze des Datenschutzes definiert. Meine Antwort dann-siehe oben- Namenschilder Und nu kommst mit den Namenschilder und bringst des in Verbindung mit der Liste. DAVON WAR NIEMALS DIE REDE. ES GING UM DIE FRAGE: OB ES EINE TOLERANZ GIBT BEI DATENSCHUTZ.............WEIL,und nun höre zu,WEIL ES EBEN IN DEUTSCHLAND SEHR VIELE ARBEITER GIBT,DIE NAMENSCHILTER TRAGEN (MÜSSEN).......

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Pjöööng

27.09.2016 um 00:52 Uhr

Was haben Namensschilder mit dem Datenschutz zu tun?

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radschlaeger

27.09.2016 um 11:49 Uhr

Heute ging vom Managing Direktor aus Deutschland ein weiterer Reminder mit einer Liste der Delinquenten an alle von unserem Standort aus gelenkten Mitarbeiter heraus.

Weitere Info: Sind eine GmbH, eingebunden in einen US-amerikanischen Konzern.

Ich bin genervt. Zum einen wegen der Frequenz der Reminder (mehr als 5 Stück) als auch der Tatsache, dass die Liste jetzt tatsächlich an alle offen versand wurde.

P
Pjöööng

27.09.2016 um 12:03 Uhr

Du wirst den Arbeitgeber kaum daran hindern können, Dich mehrmals am Tag daran zu erinnern, dass Du den CoC (oder was auch immer) noch nicht bestätigt hast.

Allerdings täte er gut daran, die roten Flecken in seinem Spreadsheet per bcc anzuschreiben und keine Liste beizufügen.

Ein nettes Thema für das nächste Monatsgespräch.

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