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Dienstausweis - warum?

E
elarade
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Geschäftsführer möchte, dass alle Mitarbeiter einen Dienstausweis mit Foto bekommen. Wir arbeiten im öffentlichen Dienst an vielen verschiedenen Standorten und niemanden ist klar, was wir mit einem Dienstausweis sollen. Hinten rum habe ich erfahren, dass er nur gerne von jedem Mitarbeiter ein Foto hätte, da er nicht alle kennt. Was das nun soll? Keine Ahnung? Meine Frage: "Können wir vom Betriebsrat da was machen"? Was meint ihr?

Vielen Dank für euer Antworten.

Ich werde das heute mal mit meinem Gremium diskutieren. Da wir nur ca. 130 feste Angestellte sind und jeder schon seinen festen Arbeitsplatz (nur der Chef sitzt natürlich in der Verwaltung und nicht in unserem Schwimmbad, Bauhof usw.) finde ich es einfach seltsam, warum er Fotos möchte. Er müsste sich dann ja jeden genau einprägen. Völlig unrealistisch. Er ist seit 12 Jahren unser Geschäftsführer und wir arbeiten im öffentlichen Dienst. Das bedeutet, dass unser Personal nicht wirklich oft wechselt.

Aber ich werde einfach mal mit ihm sprechen, manchmal hilft es ja.

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Community-Antworten (11)

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celestro

26.09.2016 um 15:46 Uhr

Da es ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild ist, sehe ich hier durchaus eine Mitbestimmung. Und wenn es am Ende wirklich auf "ich will nur wissen, wer wer ist" hinaus läuft, Euch durchaus in der "Pflicht", dem einen Riegel vorzuschieben.

Ob an diesem "Vorwurf" allerdings was dran ist, habe ich so meine Zweifel.

P
pummelfee

26.09.2016 um 15:50 Uhr

Hi, ich würde mal sagen, das tragen eines Dienstausweises gehört zum Ordnungsverhalten, insofern ist das in der Mitbestimmung. Und wenn der Geschäftsführer ein Photo von seinen Mitarbeitern wünscht um sich die Gesichter besser einzuprägen oder was auch immer berührt dies den Datenschutz und das Recht am eigenen Bild. D.h. Dienstausweis mag ja noch gerechtfertigt sein aber ein speichern dieser Bilder, zumal noch zu einem anderen Zweck, halte ich für äußerst bedenklich - dem müsste jeder Fotografierte zustimmen.

G
gironimo

26.09.2016 um 15:56 Uhr

Also : Ansatzpunkt für den BR : Paragraph 87 Abs.1 Nr. 1 BetrVG

C
ChristianPfalz

26.09.2016 um 19:57 Uhr

Ich vermute mal ganz stark ,euer GF möchte gewisse Betrügereien vermeiden oder sogar unterbinden. Das auch wirklich der Herr Meier auf der Arbeit ist und nicht dessen Saufkumpel, weil Hr. Meier sich einfach mal einen schönen Lenz machen möchte. Und wenn man bei euch nie weiß wo man eingesetzt wird ,weiß man auch nicht welchen Vorarbeiter man bekommt. Und damit man sich da sicher sein kann,dass wirklich der Hr. Meier auf Arbeit erscheint ,macht man das. Simens-Bosch-VW-Audi- ,haben alle grosse Unternehmen.

G
gironimo

26.09.2016 um 20:21 Uhr

Ich finde nur, dass es nicht Aufgabe des BR ist, Vermutungen über das Ansinnen des AG anzustellen. Er möge sich erklären. Dann formuliert der BR, der ja in der Mitbestimmung ist, seine Vorstellungen und man einigt sich über eine BV zu diesem Thema.

C
ChristianPfalz

26.09.2016 um 20:53 Uhr

Natürlich ist es nicht BR Aufgabe, da gebe ich Dir zu 100% Recht, Der AG liegt in der Beweispflicht, und nicht der BR. Dennoch ,muss erst der Sachverhalt geprüft werden ,dann erörtern ,dann prüfen welches Recht anzuwenden ist. Denn § 87 Abs.1Nr.1 Verhalten und Ordnung ,könnte man nämlich durchaus verwenden. Falls der GF meine Vermutung ,als Grund angeben sollte.

P
Pjöööng

26.09.2016 um 21:21 Uhr

Zitat (ChristianPfalz): "Ich vermute mal ganz stark ,euer GF möchte gewisse Betrügereien vermeiden oder sogar unterbinden. Das auch wirklich der Herr Meier auf der Arbeit ist und nicht dessen Saufkumpel, weil Hr. Meier sich einfach mal einen schönen Lenz machen möchte."

Solche Konstrukte sind wir eigentlich nur von unserem LKW-fahrenden "Gewerkschaftssekretär" gewohnt,

W
WillsWissen

27.09.2016 um 09:40 Uhr

"Wir arbeiten im öffentlichen Dienst an vielen verschiedenen Standorten und niemanden ist klar, was wir mit einem Dienstausweis sollen..."

Grundsätzlich würde ich einmal annehmen, dass ihr euch an den vielen verschiedenen Standorten ausweisen sollt. Oder glaubt ihr jedem der bei Euch zur Tür hereinkommt, dass er/sie zu Eurem Unternehmen gehört. Alle weiteren Vermutungen was der AG damit anstellen will, kann ich nicht beurteilen. Manchmal macht es einfach Sinn den AG zu fragen.

C
celestro

27.09.2016 um 12:17 Uhr

"Simens-Bosch-VW-Audi- ,haben alle grosse Unternehmen."

Das stimmt zwar, aber die haben den normalerweise als Zugangsausweis. Weil in den großen Betrieben die Sicherheitsleute nicht jeden kennen können.

P
Pjöööng

27.09.2016 um 12:27 Uhr

Wenn man die Beiträge hier liest, könnte man meinen, Firmen. oder Dienstausweise seien des Teufels...

Grundsätzlich ist gegen solche Ausweise nichts einzuwenden, es besteht allerdings Mitbestimmung bezüglich der Gestaltung und der Benutzung.

C
celestro

27.09.2016 um 17:17 Uhr

"Wenn man die Beiträge hier liest, könnte man meinen, Firmen. oder Dienstausweise seien des Teufels..."

Also ich lese hier nichts, was mich zu einer derartigen Meinung führen könnte.

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