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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Künigungsfrist nach neuem Arbeitsvertrag

S
Schneemann
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage bezüglich einer Kündigungsfrist hat unseren Betriebsrat beschäftigt:

2012 gab es in unserer Klinik eine Änderung der Geschäftsform. Alle Mitarbeiter erhielten aus diesem Grunde neue Arbeitsverträge in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag des bisherigen Vertrages. Unterschrieben wurde dabei folgende Klausel unter §2 Vertragsdauer: "Für die sich aus der Betriebszugehörigkeit ergebende Arbeitnehmerrechte gilt das Eintrittsdatum".

Unsere Frage lautet dahingehend, ob diese Klausel zulässig ist: Richtet sich die Kündigungsfrist nach der gesamten Betriebszugehörigkeit oder nach dem Datum des oben beschriebenen zweiten Vertragsabschlusses?

Vielen Dank für Interesse und Antworten!

1.91705

Community-Antworten (5)

F
fkusi

22.09.2016 um 17:07 Uhr

Ich würde diese Verträge mal rechtlich prüfen lassen. Normalerweise kan man nämlich eine Bestandsschutzregel in den neuen Vertrag einbauen wo Betriebszugehörigkeit, Urlaub, Gehalt usw. festgeschrieben wird. Bei Aufhebungsverträgen wäre ich ich da wachsam.

Z
zdophers

22.09.2016 um 17:28 Uhr

Ich weiß, dass dies nichts mit der Frage zu tun hat, aber: Warum habt Ihr denn alle neue Arbeitsverträge unterschrieben?

Zu 99% ist die neue Geschäftsform Rechtsnachfolger und die alten Verträge hätten weiterhin Bestand gehabt, bzw. der Abschluss neuer Arbeitsverträge wäre kaum erzwingbar gewesen.

G
gironimo

22.09.2016 um 22:26 Uhr

Das klingt in der so, als sei der Konflikt vorprogrammiert. Neben juristischer Beratung, würde ich auch den AG einmal fragen, wie er diesen Satz auslegt.

G
ganther

22.09.2016 um 23:17 Uhr

Eintrittsdatum... Das kann ja erst mal einiges bedeuten...und durchaus die bisherige betriebszugehörigkeit sichern. Da sollte man den gesamten Vertrag kennen bevor man urteilt

P
Pjöööng

23.09.2016 um 01:20 Uhr

Ein Blick ins Gesetz: " $622 BGB Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen xx Jahre bestanden hat, yy Monate zum Ende eines Kalendermonats"

Es hängt also vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab und nicht vom Datum des jeweiligen Vertrages!

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