Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung
Dem BR liegt eine Anhörung zu einer verhaltensbedingen Kündigung vor. Allerdings sind hier einige Fehlerchen drin, zum Beispiel sind Daten (Eintrittsdatum des zu Kündigenden) falsch angegeben. Kann man diese Anhörung aufgrund dieser Fehler zurückweisen? Danke für eine kurze Info.
Vielen Dank für eure Antworten. Es handelt sich um eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung. Abgemahnt wurde der Kollege nicht, da dem Kollegen seine Zuwiderhandlung bewußt gewesen sei und er sich wissentlich über Vorschriften hinweggesetzt hat. Es geht um Umgehung von Vergaberichtlinien, ohne persönliche Vorteilsnahme. Die kaufm. Leitung wäscht ihre Hände in Unschuld (wer trägt denn hier bitte die Verantwortung?). Das ganze bezieht sich auf Ende 2015/Anfang 2016. Im Frühjahr wurde der Kollege krank und ist erst jetzt wieder im Dienst. Recht spät für eine Kündigung.
Community-Antworten (4)
21.09.2016 um 16:18 Uhr
Und dann ? Ändert der AG die fehlerhaften Daten und gibt Euch das Teil erneut auf den Tisch. Sofern die Fehler relevant genug für eine Unwirksamkeit der Kündigung sind, sollte man nichts sagen (trifft hier aber wohl nicht zu). Und ansonsten ist es eh egal.
P.S. Es sei denn, IHR wollt mehr Zeit für die Prüfung haben. Dann macht es natürlich Sinn.
21.09.2016 um 18:20 Uhr
Tach auch, ich würde Euch auch empfehlen,dem AG KEINE Hinweise auf mögliche Fehler der Anhörung mitzuteilen. Frage :
- Welches Fehlverhalten wird dem Mitarbeiter denn vorgeworfen ? Und
- Wurde der Mitarbeiter qualifiziert abgemahnt und wenn ja, WANN ?
Und vergeßt nicht, Ihr habt nur DREI Tage Zeit für eine Stellungnahme.
21.09.2016 um 19:16 Uhr
Ich lese hier nichts von einer außerordentlichen Kündigung ... aber um es nochmal deutlich zu machen ... 3 Tage bei außerordentlich, 7 Tage bei ordentlicher Kündigung.
21.09.2016 um 21:00 Uhr
Hallo celestro, Du hast recht. Ich bin davon ausgegangen, daß bei verhaltensbedingter Kündigung in der Regel außerordentlich gekündigt werden soll und wird.
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