Arbeitsgericht bestätigt Entlassung von Amazon Betriebsratschef
Mal ein gerechtes Urteil, verpackt mit der Message, man kann sich nicht alles erlauben: (in dem Fall klarer Arbeitszeitbetrug)
Community-Antworten (2)
06.04.2023 um 08:31 Uhr
Das wird wohl das LAG, letzen Endes entscheiden. Sehr viel Begründung steht nicht in den Artikeln, ich frage mich wie es Ausgegangen wäre in der ersten Instanz, wenn er ein Hotelzimmer gehabt hätte.
11.04.2023 um 17:20 Uhr
Schwieriges Thema,
da es ein erstinstanzliches Urteil ist, sollte man ihm noch nicht zuviel Bedeutung beimessen. Die Krux wird sein, ob er tatsächlich "notwendige Betriebsratsarbeit" geleistet hat, die auch nicht verschiebbar war. Unangenehm ist für ihn, dass er hier in der Nachweispflicht ist, da der AG genau diese Notwendigkeit anzweifelt.
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