Erstellt am 02.04.2023 um 10:39 Uhr von Dackel
Deine Zeit als Br endet, mit dem letzten Tag der Beschäftigung im Betrieb §24 abs. 3 BetrVG.
Erstellt am 02.04.2023 um 10:54 Uhr von Dummerhund
Ergänzend zu @Dackei.
Sollten dann nach deinem ausscheiden aus dem Betrieb keine Ersatzmitglieder im BR vorhanden sein müssten unverzüglich Neuwahlen eingeleitet werden.
Das selbe aber würde auch so sein wenn du vor dem ausscheiden aus dem Betrieb als BR zurück trittst und es ist kein Ersatzmitglied vorhanden.
Irgendwie hat es keine Sinnhaftigkeit.
Erstellt am 02.04.2023 um 11:02 Uhr von Dackel
@Luuzz kennst du seine Beweggründe, falls er eine Neuwahl dadurch will. Wäre es doch wesentlich leichter solange der BR noch existiert die einzuleiten.
Erstellt am 02.04.2023 um 11:18 Uhr von Dummerhund
@Dackel
Nach dem ausscheiden der TE aus dem Betrieb und damit BR existiert der BR ja zunächst weiterhin als Rumpfbetriebsrat. Er müsste hat nur unverzüglich Neuwahlen einleiten wenn kein EBRM vorhanden ist.
Erstellt am 23.04.2023 um 10:41 Uhr von Luzz
Also, er hat einfach jeden von der Kündigung erzählt… als br Vorsitzender. Dementsprechend hab ich mich auf keine weitere Zusammenarbeit entschieden und die br Arbeit niedergelegt. Tut mir ein bisschen weh, denn ich habe es sehr gerne gemacht. Doch wir waren ein super br…. Bis meine Kollegin und dann ich gekündigt haben. Sind nur ein 3er Gremium gewesen.
Erstellt am 23.04.2023 um 13:39 Uhr von celestro
"@Luuzz kennst du seine Beweggründe, falls er eine Neuwahl dadurch will. Wäre es doch wesentlich leichter solange der BR noch existiert die einzuleiten."
Leichter? Der BRV bzw. BR hat überhaupt keinen rechtlichen Grund, einen WV einzusetzen, solange der BR genügend Mitglieder hat.
"und die br Arbeit niedergelegt."
Also hast Du doch das Amt niedergelegt?