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GF = Arbeitgeber bei GmbH?

J
Josefina
Mrz 2023 bearbeitet

Wenn das angestellte Kind (Mitte 20) des GFs einer GmbH unter der gleichen Adresse wohnt so gehe ich davon aus, dass dieser gem. § 5 BetrVG Abs. 2 Nr. 5 KEIN Angestellter ist.

Der GF stellt sich auf den Standpunkt, dass er kein Arbeitgeber ist, sondern die GmbH.

Was ist denn jetzt korrekt?

20307

Community-Antworten (7)

D
DummerHund

28.03.2023 um 10:05 Uhr

Gleich Adresse ist nicht gleich gleicher Haushalt. Kann auch leitender Angestellter sein. Organigramm der Leitungsstruktur anfordern.

J
Josefina

28.03.2023 um 10:45 Uhr

Senior ist GF der GmbH (alleiniger/einziger GF). Junior ist normaler Angestellter in der GmbH im gleichen Haushalt wohnend

D
DummerHund

28.03.2023 um 10:50 Uhr

Dennoch kann der Junior eine eigene Wohnung unter der gleichen Adresse haben.

J
Josefina

28.03.2023 um 10:57 Uhr

Hat er aber nicht, das ist bekannt.

Es geht vorrangig um die Frage: der der alleinige GF der GmbH der Arbeitgeber oder ist, wie der GF das sieht, die GmbH und damit die juristische Person der AG.

Sprich muss man den Junior auf die Wählerliste setzen oder nicht?

S
seehas

28.03.2023 um 11:07 Uhr

Als Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes zählen Personen die zur gesetzlichen Vertretung einer juristischen Person berufen sind, also z.B. der Geschäftsführer. Sein Sohn muss nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Vgl. Fitting RZ 344 zu § 5 BetrVG

D
DummerHund

28.03.2023 um 11:32 Uhr

@Josefina "Sprich muss man den Junior auf die Wählerliste setzen oder nicht?" Solche Informationen am besten immer gleich im Eingangsthread rein setzen, dann weiß man worum es geht und kann Zielgerichteter Antworten.

J
Josefina

28.03.2023 um 11:42 Uhr

@Dummerhund: stimmt. Mein Fehler

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