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Informationsverwendung als Betriebsrat

B
BR2226
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo

wenn man als Betriebsrat in seiner eigentlichen Abteilung weiter arbeitet (also nicht voll freigestelltes BR Mitglied) dann bekommt man ja das eine oder andere mit, das auch den Betriebsrat betrifft. Darf ich als Betriebsrat diese Infos in das Gremium tragen, weil es mir auffällt, oder ist das verboten und man muss auf 'offizielle' Info warten? Insbesondere wenn der Vorgesetzte einen aufgefordert hat, dass alles in der Abteilung bleibt und man nichts dem Gremium weitergeben darf.

Gerne mit Rechtsgrundlage

Danke für die Info

24708

Community-Antworten (8)

NB
nicht brauchen

24.03.2023 um 10:31 Uhr

Der Vorgesetzte arbeitet wahrscheinlich beim MAD. Genauso "mad" ist sein Begehren. Irgendwelche Zahlen, die man als Mitarbeiter mitbekommt oder sonstige Geheimnisse sind natürlich nichts für den BR. Ob man sich allerdings hier einen Freund macht, wenn man irgendwelche Sachen in den BR bringt ist eine andere Seite. Wenn es natürlich Mißstände sind, die aufgrund eines Gesetzes zustandekommen so muss das BR-Mitglied es dem BR schon mitteilen, da das BR-Mitglied die Pflicht hat auf die Gesetze und Regelungen zum Schutz der AN zu achten. Wenn du mal tacheles redest und was er nicht weitererzählen soll, so kann man dir mehr raten.

L
lolium

24.03.2023 um 10:38 Uhr

klar darfst Du das!!

BetrVG § 79 Geheimhaltungspflicht "(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat. Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. Sie gilt ferner nicht gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle"

Das es sich dabei um 1. echte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt halte ich für eher unwahrscheinlich und 2. selbst dann gibt es keine Geheimhaltungspflicht gegenüber dem Gremium. Klingt eher: die Missstände in meiner Abteilung sollen nicht bekannt werden, oder??

Dann ist die Frage ob nicht das genau Deine Aufgabe ist, dieses ins Gremium weiter zu tragen. Das wird Dein vorgesetzte wahrscheinlicht nicht besonders gut finden...

C
Challenger

24.03.2023 um 10:46 Uhr

lolium : Top Antwort

K
Kampfschwein

24.03.2023 um 10:51 Uhr

@BR2226 : .......... dann bekommt man ja das eine oder andere mit, das auch den Betriebsrat betrifft.

Was genau hast Du denn mitbekommen, bzw wurde Dir zugetragen ?

L
lolium

24.03.2023 um 10:53 Uhr

@ Challenger: Danke! :-)

B
BR2226

24.03.2023 um 11:10 Uhr

@Kampfschwein Arbeit in der IT, dadurch bekommt man viel mit, Themen aus §87 §89 §106

möchte nicht zu sehr ins Detail gehen, denn irgendwie ist die Welt manchmal kleiner, als man denkt

K
Kehler

24.03.2023 um 14:05 Uhr

Deswegen ist es auch gut wenn die BRM aus verschiedenen Bereichen kommen, dann bekommt der BR nämlich so manches mit.

G
GabrielBischoff

27.03.2023 um 10:38 Uhr

Möchte in den Tenor mit einstimmen. Halte es für die Pflicht die Ohren offenzuhalten. Der BR ist wie ein Gehirn, hier soll niemand einen Wissensvorsprung haben. Für den Gegenwind hat das Mitglied dann den besonderen Schutz.

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